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Declaratio Ferdinandea

Erklärung von König Ferdinand I., die im Zuge des Augsburger Religionsfriedens Bekenntnisfreiheit evangelischer Ritter und Städte in geistlichen Territorien sicherte

uf dem Augsburger Reichstag von 1555 leitete König Ferdinand I. stellvertretend für Kaiser Karl V. die Verhandlungen zwischen Protestanten und Katholiken über einen allgemeinen Religionsfrieden. Nach den Verwüstungen des Schmalkaldischen Kriegs, des Markgrafen- und des Fürstenkriegs herrschte eine große Friedenssehnsucht im Reich, doch die Verhandlungen verliefen schwierig und langsam. Am härtesten wurde um den Geistlichen Vorbehalt gerungen, der festlegte, dass geistliche Fürstentümer nicht zum Protestantismus übertreten durften. Dies stellte einen Nachteil für die Protestanten dar, die mehrfach drohten, die Verhandlungen deswegen scheitern zu lassen. Ferdinand versuchte daher, ihre Zustimmung durch eine am 24. September 1555 gegenüber den Kurfürsten von Kursachsen und Kurmainz abgegebene, aber bis 1575 geheim gehaltene Erklärung zu erreichen.

In der schriftlichen Erklärung garantierte Ferdinand den landsässigen protestantischen Rittern und Städten die Beibehaltung ihres evangelischen Bekenntnisses, auch wenn sie sich in einem geistlichen katholischen Territorium befanden. Dies stellte eine wichtige Ausnahme vom Prinzip cuius regio, eius religio dar, nach dem ein geistlicher Landesherr die Möglichkeit gehabt hätte, seine Untertanen zur Übernahme des katholischen Bekenntnisses zu zwingen.

Die Erklärung wurde nicht in den offiziellen Reichsabschied aufgenommen und sorgte in den folgenden Jahren immer wieder für Konflikte. Die katholische Seite hielt sie für reichsrechtlich ungültig, da nach § 28 des Augsburger Religionsfriedens jede Veränderung des Vertragswerks durch zusätzliche Erklärungen untersagt war.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Declaratio FerdinandeaVersionsgeschichteBearbeitungsstand 240946778redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0