Erzamt
oberste Hofämter im Heiligen Römischen Reich
m Mittelalter nahmen die Kurfürsten die Zeremonie meist noch selbst wahr. Nach der Reformation ließen sich die weltlichen Kurfürsten wegen der katholischen Messe bei der Krönung fast nur noch vertreten. Die zeremoniellen Aufgaben der Erzämter wurden deshalb früh als Erbamt an bestimmte Adelsfamilien übertragen, die als Inhaber der Erzerbämter galten. Mit der Zeit gaben auch diese Familien ihr Amt weiter, sodass bei der Krönung teilweise Stellvertreter von Stellvertretern auftraten. Neben den eigentlichen Erzämtern bestanden zudem weitere zeremonielle Erbämter.
Karl IV. legte 1356 in der Goldenen Bulle die Verteilung der Erzämter fest. Die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier waren als Erzkanzler jeweils für einen der drei Reichsteile zuständig. Unter den vier weltlichen Kurfürsten war der Pfalzgraf bei Rhein Erztruchsess, der Herzog von Sachsen Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg Erzkämmerer und der König von Böhmen Erzmundschenk. Die Markgrafen zu Meißen waren zwar Erzjägermeister, besaßen aber keine Kurwürde. Die Herzöge von Württemberg hatten das Amt des Reichsbannerträgers, doch erst ab 1692 war damit eine Kurwürde verbunden, die dann der Herzog von Braunschweig-Lüneburg als Erzbannerträger innehatte. Herzog Johann III. von Brabant führte den Titel Schwertträger des Reiches, wogegen sich der Herzog von Sachsen 1340 beschwerte.
Mit der Erweiterung des Kurfürstenkollegiums entstanden neue Erzämter. 1623 ging die pfälzische Kurwürde samt Erztruchsessenamt an Bayern, im Westfälischen Frieden erhielten die Pfalzgrafen mit einer neuen achten Kur das Amt des Erzschatzmeisters. 1692 wurden die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg Kurfürsten von Hannover und Erzbannerträger, wogegen der Herzog von Württemberg protestierte. Als Bayern 1706 die Kurwürde verlor, fielen Truchsessenamt und Schatzmeisteramt wieder an Pfalz und Hannover zurück; 1714 forderte Bayern nach seiner Wiedereinsetzung sein Amt zurück, der Streit endete erst 1777 mit der Vereinigung durch die Wittelsbacher. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 verlagerte die Mainzer Kurwürde nach Regensburg und machte Württemberg, Baden und Hessen-Kassel zu Kurfürstentümern, wobei Württemberg das Erzbannerträgeramt erhielt. Diese Ordnung endete 1806 mit der Abdankung Kaiser Franz II.