Erzherzogtum Österreich
Reichslehen des Heiligen Römischen Reiches
Ein neues Herzogtum 1156
m land- und lehensrechtlichen Sinne entstand das Herzogtum Österreich auf dem Reichstag von Regensburg 1156. Die Mark Österreich wurde vom Herzogtum Bayern getrennt und zum selbständigen Territorialherzogtum erhoben. Kaiser Friedrich I. Barbarossa stellte darüber in der Kreuzhofkapelle in Regensburg eine Urkunde aus, die später Privilegium minus genannt wurde. Sie enthielt eine Reihe von Sonderrechten. Ein Teil davon galt eigens für das erste mit diesem Territorium belehnte Herzogspaar, Heinrich II. Jasomirgott aus dem Haus der Babenberger und dessen Frau Theodora, ein Teil auch für deren Nachfolger. Damit wurden sie für den gleichzeitig erfolgten Verzicht auf Bayern entschädigt.
1192 erwarben die Babenberger auch das Herzogtum Steiermark, benannt nach der Stadt Steyr im Traungau. 1246 starb das Haus im Mannesstamme aus. Die Steiermark fiel kurzzeitig an Ungarn, während Ottokar II. von Böhmen das Herzogtum Österreich und den Traungau erwarb. Dies war der Anlass dafür, dass die westlichen Landesteile Österreichs abgetrennt und mit dem Traungau zu einem selbständigen Land zusammengeführt wurden, zu Österreich ob der Enns. Die Länder östlich der Enns wurden als Österreich nid der Enns bezeichnet. Reichsrechtlich bildeten beide Länder weiterhin ein Lehen.
1282 wurden die Habsburger mit diesem Lehen zur gesamten Hand belehnt. So führten alle Habsburger den Herzogstitel, nicht nur die jeweils regierenden. 1358/59 unternahm Herzog Rudolf IV. von Österreich einen großangelegten Versuch, seine Stellung im Reich eigenmächtig zu verbessern. Dazu ließ er eine Reihe von gefälschten Urkunden anfertigen, darunter das später sogenannte Privilegium maius. Dieses sah für den österreichischen Landesfürsten den Titel Pfalz-Erzherzog vor. Die Urkunden wurden zunächst Kaiser Karl IV. vorgelegt, der sie jedoch nicht anerkannte.
1442/1453 erfolgte die Anerkennung durch Kaiser Friedrich III., der zugleich österreichischer Landesfürst war. 1453 nahm er den Titel eines Erzherzogs an, den fortan alle Habsburger führten. Im Reich behauptete der Erzherzog von Österreich den ersten Rang nach den Kurfürsten. Am Reichstag führte er im Reichsfürstenrat während der Beratungen das Direktorium. Sein Anspruch, auch die weltliche Bank anzuführen, scheiterte am Widerstand Bayerns, das diese Position für sich behauptete. So führte der österreichische Erzherzog die geistliche Bank an, obwohl er weltlicher Reichsfürst war.
Die Einheit der beiden Länder ob und nid der Enns wurde auch während der diversen habsburgischen Länderteilungen gewahrt. Sie bildeten die niederösterreichische Ländergruppe und unterstanden einem gemeinsamen Regiment. Im Zuge der theresianischen Verwaltungsreformen ging diese Verwaltungseinheit unter. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 endete auch das Reichslehen Österreich. Damit gingen die letzten besonderen Verbindungen zwischen dem Land ob der Enns und dem Land unter der Enns unter. Das Erzherzogtum Österreich ob der Enns und das Erzherzogtum Österreich unter der Enns bildeten fortan zwei selbständige Kronländer innerhalb der Habsburgermonarchie, in der sie bis zu deren Ende 1918 verblieben.