Erzstift Salzburg
katholisches Erzstift im Heiligen Römischen Reich
Kirchliche Anfänge
ie Ursprünge des Christentums im Salzburger Land liegen im 6. Jahrhundert unter den Agilolfingern. Im territorialen Sinn beginnt die Geschichte mit der Baiuwarenmission des Franken Rupert, der sich 696 in Salzburg niederließ. Im 7. Jahrhundert entstanden mehrere Stifte und Klöster. Um 700 wurde eine Kirche zu Ehren des heiligen Petrus errichtet, aus der sich das Domkapitel entwickelte. Bonifatius überbrachte 739 die päpstliche Bestätigung für das neu gegründete Bistum und legte die Diözesangrenzen fest. Am 20. April 798 wurde das Bistum auf Bitten Karls des Großen durch Papst Leo III. zum Erzbistum erhoben. Ihm wurden die Suffraganbistümer Freising, Neuburg, Passau, Regensburg und Säben zugeordnet. Arn wurde erster Erzbischof. Durch die Gründung des Erzbistums Gran im Jahr 1001 wurde das heutige Burgenland zur Grenze der Kirchenprovinz. Auf dem Salzburger Diözesangebiet wurden die Eigenbistümer Gurk 1072, Chiemsee 1215, Seckau 1218 und Lavant 1228 errichtet.
Weg zur weltlichen Eigenständigkeit
Erst im 13. Jahrhundert entwickelte sich eine erste politische Eigenständigkeit des bischöflichen Territoriums, während der geistliche Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese davon unberührt blieb. Erzbischof Eberhard II., ein Parteigänger der Staufer, baute zwischen 1200 und 1246 aus Grafschaften, Gerichten und Vogteien ein geschlossenes Herrschaftsgebiet auf. Ab 1275 begann unter Erzbischof Friedrich II. die letzte Phase der Loslösung des Landes Salzburg vom Mutterland Bayern. 1328 erhielt Salzburg unter Friedrich III. von Leibnitz eine eigene Landesordnung, um die Schuldenlast bei Bayern zurückzahlen zu können. Die Erzbischöfe wurden Fürsten im Heiligen Römischen Reich und führten nach etwa 1350 den Titel Fürsterzbischof. In dieser Zeit entstanden die Landstände des Erzstifts. Im Reichstag gehörte der Fürstbischof zur Geistlichen Bank des Reichsfürstenrats. Bis zur Säkularisation 1803 im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses gehörte das Erzstift dem Bayerischen Reichskreis an.
Ende des Erzstifts
Die Säkularisation 1803 entzog den Salzburger Erzbischöfen die politische Macht. Als Kurfürstentum Salzburg, dem die Kurwürde verliehen war, fiel es zusammen mit den Hochstiften Berchtesgaden, Passau und Eichstätt an den Großherzog Ferdinand III. von Toskana, eine habsburgische Sekundogenitur. 1805 kam es mit dem Berchtesgadener Land formal an das Kaisertum Österreich, 1809/1810 an das Königreich Bayern. Im Ergebnis des Wiener Kongresses kehrte der Großteil Salzburgs mit dem Vertrag von München im Frühjahr 1816 zu Österreich zurück, zunächst als Salzachkreis, ab 1850 als wiedererrichtetes Herzogtum und Kronland. Das Berchtesgadener Land und der Rupertiwinkel verblieben bei Bayern. Die geistliche Erzdiözese Salzburg blieb bestehen.