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Föderalismus

Organisationsprinzip von Staaten

er Begriff Föderaten bezeichnete zunächst Volksstämme der voraugustäischen Römischen Republik, die durch Bündnisse zur militärischen Unterstützung Roms verpflichtet waren. Während der Völkerwanderung übertrug sich der Begriff auf barbarische, meist germanische Stämme, die sich im Römischen Reich ansiedeln durften und dafür Truppen stellten. Später bezeichnete das Föderatenrecht multiethnische Söldnertruppen. Diese antike Bedeutung hat mit dem heutigen Föderalismus nichts zu tun. Das Heilige Römische Reich hatte bereits föderale Züge: Im Reich der Ottonen, Salier und Staufer war die Zentralgewalt praktisch schwer durchzusetzen, da Kommunikation und verschriftlichte Verwaltung fehlten, sodass man auf föderative Machtdurchsetzung angewiesen war. Von Heinrich I. über Otto I. bis Otto III. wird die Herrschaft der sächsischen Könige heute als konsensual verstanden, da sich die gewählten Könige mit regionalen Gewalten arrangieren mussten. Im spätmittelalterlichen Reich hatten fürstliche und reichsständische Herrschaften weitreichende Eigenständigkeit und Mitbestimmungsrecht, etwa im Kurfürstenkolleg oder auf Reichstagen.

Als modernes staatsrechtliches Prinzip wurde der Föderalismus theoretisch von Montesquieu und Proudhon in Frankreich während der Aufklärung begründet. Montesquieu sah darin eine Form der Gewaltenteilung, die neben der Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative die absolutistische Zentralmacht beschneiden würde. Er wurde zu einem wesentlichen Element der Verfassungsordnung der USA, Kanadas und Australiens. In Europa entwickelte besonders der deutschsprachige Raum föderalistische Traditionen; ab dem 20. Jahrhundert ergänzten föderative Elemente die parlamentarisch-demokratische Regierungsform mehrerer Staaten. Länder und regionale Untergliederungen erhielten eigene Machtbefugnisse, wodurch Machtausübung und Entscheidungsfindung auf verschiedene Ebenen verteilt wurden und zusätzliche Möglichkeiten für Opposition und Partizipation entstanden.

In Deutschland entwickelten sich unterschiedliche Modelle staatlichen Zusammenschlusses zwischen Partikularismus und Unitarismus. Die Verfassungen des 1815 entstandenen Deutschen Bundes, des Deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland sind föderalistisch geprägt, wobei in der Weimarer Verfassung die föderalistischen Elemente geringer ausgeprägt waren als die unitarischen. Österreichs Bundesverfassung von 1920 war bundesstaatlich nur schwach ausgeprägt, und die Zentralisierung nahm aus wirtschaftlichen und politischen Gründen weiter zu. Erst die Verfassungsnovelle von 1974 beendete diese Entwicklung, weitere Novellen stärkten die Kompetenzen der Länder und die Stellung des Bundesrates.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel FöderalismusVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270384125redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Autor/-in unbekanntPublic domainQuelle