Fränkischer Reichskreis
Verwaltungseinheit des Heiligen Römischen Reiches in Franken, bestand von 1500 bis 1806
ranken hatte im Mittelalter eine besonders enge Bindung an das Reich. Gelegen zwischen den rheinischen Territorien und dem Königreich Böhmen, bildete das Gebiet mit dem früheren Herzogtum Franken ein Zentrum des Reiches. Bereits 1340 hatten sich auf Anordnung Kaiser Ludwigs des Bayern die Hochstifte Bamberg, Würzburg, Eichstätt und Fulda mit mehreren Adelshäusern und den Reichsstädten Nürnberg und Rothenburg zu einem Landfriedensbund zusammengeschlossen. Dieser Bund zerfiel jedoch nach dem Tod Ludwigs am Gegensatz von Städten und Fürsten. Am 2. Juli 1500 wurde das Reich auf dem Reichstag zu Augsburg in sechs Reichskreise eingeteilt, wobei der spätere Fränkische Reichskreis zunächst die Nummer 1 trug. Der Name Fränkischer Reichskreis tauchte 1522 erstmals auf. Der Kreis erstreckte sich von der Fränkischen Saale bis zur Altmühl und umfasste die Gebiete um den oberen und mittleren Main, ohne die kurmainzischen Besitzungen um Aschaffenburg.
1495 wurden auf dem Reichstag zu Worms weitreichende Reichsreformen beschlossen, um die administrative Lage im Reich zu verbessern. Zur Finanzierung des neuen Reichskammergerichts wurde der Gemeine Pfennig eingeführt. Auf dem Reichstag zu Augsburg 1500 überzeugten die Stände Maximilian I., von einer monarchischen zu einer ständischen Regierungsform überzugehen, und das Reichsregiment wurde beschlossen. Diese Neuerung setzte sich jedoch nicht durch und wurde vom Kaiser nach weniger als zwei Jahren wieder aufgelöst. Für das Reichsregiment waren sechs Kreise als Wahlbezirke geschaffen worden. Nach der Auflösung des Reichsregiments 1502 blieben die Kreise bestehen, und ab 1507 wurden Beisitzer des Reichskammergerichts nach dieser Einteilung gewählt. Jeder der 1500 und 1512 gebildeten Reichskreise durfte einen Beisitzer entsenden. Auf den älteren Landfriedensbezirken aufbauend wurden 1512 vier weitere Reichskreise geschaffen, sodass es letztlich zehn gab.
1769 starb die Bayreuther Linie mit Friedrich Christian aus, und die Markgraftümer Bayreuth und Ansbach kamen in die Hand des Markgrafen Karl Alexander. Am 16. Januar 1791 trat er in einem Geheimvertrag seine Fürstentümer für eine jährliche Leibrente von 300.000 Gulden an König Friedrich Wilhelm II. von Preußen ab. Diese Übertragung störte das politische Gleichgewicht des Reichskreises erheblich. Auf Anordnung des seit 1790 amtierenden Ministers Karl August Freiherr von Hardenberg wurden die markgräflichen Truppen dem Kreisheerwesen entzogen, und auch Bamberg und Würzburg zogen ihre Kontingente zurück und unterstellten ihr Heer direkt dem Kaiser. Damit beteiligte sich mit Ansbach-Bayreuth ein wichtiger Teil des Kreises nicht an den militärischen Maßnahmen gegen das Frankreich Napoleons, auch weil der Friede von Basel 1795 die Neutralität Preußens gegenüber Frankreich festlegte. Die aggressive Gebietspolitik Preußens in Franken beschäftigte vor allem die kleineren Kreisstände.