Schwäbischer Reichskreis
einer der Reichskreise, in die unter Kaiser Maximilian I. das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde
nnerhalb der Reichskreise entwickelte sich der Schwäbische Kreis zu einem der aktivsten. Seine Lage an der Westgrenze des Reiches und sein stehendes Heer bestimmten seine Bedeutung nach 1648. Ab 1530 trafen sich Deputierte der Reichskreise, um gemeinsame Interessen abzugleichen. Die Reichsexekutionsordnung von 1555 legte fest, dass Kreise bei schwerem Landfriedensbruch unter Leitung des Erzkanzlers zusammenarbeiten sollten. Der Pfälzische Erbfolgekrieg führte 1691 zur Assoziation mit dem Fränkischen Reichskreis, verlängert 1692. 1697/98 kam es in Frankfurt zum Zusammenschluss der sechs süd- und westdeutschen Kreise, der sogenannten Frankfurter Assoziation. Diese wurde während des Spanischen Erbfolgekrieges erneuert und regelte danach die Besetzung der Reichsfestungen Kehl und Philippsburg.
Während der schwedischen Vorherrschaft im Dreißigjährigen Krieg beteiligten sich die evangelischen Stände des Kreises am Heilbronner Bund. Georg Friedrich von Hohenlohe wurde als Generalstatthalter mit Militärgewalt durch den schwedischen Kanzler Axel Oxenstierna eingesetzt. Durch die Annexionspolitik Frankreichs unter Ludwig XIV. wurde der Schwäbische Reichskreis dessen direkter Nachbar. Auseinandersetzungen zwischen Frankreich und dem Kaiser oder dem Reich hatten unmittelbare Auswirkungen auf den Kreis und seine großen Territorien Württemberg und Baden. Beide Seiten waren daran interessiert, den schwäbischen Raum vor der jeweils anderen Seite in die Hand zu bekommen oder zu neutralisieren, besonders wenn Bayern und Frankreich verbündet waren. Der Kreis selbst betrieb bis zu seinem Ende keine eigene europäische Politik und sah sich stets als Bestandteil des Reiches.
Mit der Aufstellung eines stehenden Heeres war der Schwäbische Reichskreis selbst zum Feldherrn geworden. Um im Oberkommando der Reichsarmee vertreten zu sein, schuf der Kreis das Amt des Kreisgenerals; erster Kreisgeneral wurde am 8. September 1683 Markgraf Karl Gustav von Baden-Durlach, der ab 1696 den Dienstgrad Kreisfeldmarschall erhielt. Er hatte die durch Kreisinstruktionen eingeschränkte Kommandogewalt über sämtliche Kreistruppen in Krieg und Frieden. Erster Kreisfeldmarschall war Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, genannt Türkenlouis, ihm folgte am 22. März 1707 Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg. Seine Befugnisse wurden in einer Kapitulation vom 25. März 1707 in Esslingen genau geregelt. Das Amt verblieb danach beim jeweils regierenden Herzog von Württemberg.