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Frankfurter Anstand

m 19. April 1539 unterzeichnete Kaiser Karl V. den Frankfurter Anstand. Damit bekräftigte und erweiterte er den Nürnberger Anstand von 1532, der zuvor den Status quo zwischen Protestanten und Katholiken im Reich gesichert hatte. Auslöser für diesen Schritt war die Sorge vor einer protestantischen antihabsburgischen Koalition, die der Schmalkaldische Bund mit Dänemark und Frankreich zu bilden drohte. Hinzu kam die Türkengefahr, die den Kaiser zusätzlich unter Druck setzte. Angesichts dieser doppelten Bedrohung entschied sich Karl V. zu einer versöhnlicheren Religionspolitik gegenüber den Protestanten im Reich, um innere Konflikte zu entschärfen und die Reihen für die äußeren Herausforderungen zu schließen.

Der Frankfurter Anstand war zunächst nur auf sechs Monate befristet und wirkte als einstweiliger Religionsfrieden. Er sistierte die Prozesse gegen Protestanten am Reichskammergericht, die wegen der Säkularisation von Kirchengut angeklagt worden waren. Im Gegenzug mussten die Protestanten Bedingungen erfüllen: Sie durften kein weiteres Kirchengut säkularisieren, keine neuen Mitglieder in den Schmalkaldischen Bund aufnehmen und mussten dem Kaiser Hilfe gegen die Osmanen zusagen. Karl V. versprach seinerseits, keine neuen Mitglieder in den katholischen Nürnberger Bund aufzunehmen. So entstand ein fragiles Gleichgewicht, das beiden Seiten Zugeständnisse abverlangte und die religiöse Spaltung des Reiches vorerst einfrieren sollte.

Über die politischen und rechtlichen Regelungen hinaus vereinbarte man im Frankfurter Anstand ein Religionsgespräch. Daran sollten Theologen und Laien beider Konfessionen, der katholischen und der evangelischen, teilnehmen. Dieses Gespräch fand tatsächlich statt, im Jahr 1540, als Hagenauer Religionsgespräch. Damit setzte der Frankfurter Anstand nicht nur einen rechtlichen Rahmen, sondern öffnete auch einen Raum für den direkten Austausch zwischen den verfeindeten Konfessionen im Reich.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Frankfurter AnstandVersionsgeschichteBearbeitungsstand 259373988redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0