Fürstenbund (1785)
Vereinigung deutscher Reichsfürsten
m 23. Juli 1785 schlossen sich König Friedrich II. von Preußen, König Georg III. als Herzog von Braunschweig-Lüneburg und Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen zum Drei-Kurfürstenbund zusammen. Dieser wuchs durch weitere Reichsfürsten rasch an, darunter die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, Braunschweig-Wolfenbüttel, Sachsen-Gotha-Altenburg, Sachsen-Weimar und Mecklenburg, die Markgrafen von Baden und Ansbach-Bayreuth, der Landgraf von Hessen-Kassel, der Fürstbischof von Osnabrück und der Fürst von Anhalt. Auch der katholische Kurfürst und Erzbischof von Mainz, Friedrich Karl Freiherr von Erthal, trat bei, 1787 gefolgt von dessen Koadjutor Karl Theodor Freiherr von Dalberg. Der Bund zielte auf die Wahrung der bestehenden Verfassungsordnung und der Besitzverhältnisse im Reich.
Der Initiator des Bundes, Friedrich II., trat als konservativer Bewahrer der Reichsverfassung auf und profitierte vom Prestige, das er seit dem Ende des Siebenjährigen Krieges genoss. Allerdings sah er den Bund vor allem als Instrument im Rahmen des Preußisch-Österreichischen Dualismus, um ein anti-habsburgisches Gegengewicht zu schaffen. Als der Ländertausch zwischen Josef II. und Karl Theodor am Widerstand des Fürstenbundes scheiterte, hatte die Allianz aus preußischer Sicht ihren Zweck erfüllt. In der Folge hintertrieb Preußen die Politik des Mainzer Kurfürsten, der zugleich Reichserzkanzler war und sich vom Bund eine umfassende Reichsreform versprochen hatte.
Friedrichs Nachfolger, König Friedrich Wilhelm II. von Preußen, zog sich 1788 aus dem Bund zurück. Als sich Österreich und Preußen infolge der Französischen Revolution wieder annäherten und 1791 ein gemeinsames Vorgehen gegen Frankreich vereinbarten, verlor der Fürstenbund vollends seine Bedeutung und zerfiel.
Die Geschichte des Fürstenbunds zeigt, dass nach dem Siebenjährigen Krieg keine wesentliche Veränderung der verfassungsrechtlichen und territorialen Verhältnisse im Reich gegen den Willen Preußens durchsetzbar war. Im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert wurde der Bund als Vorläufer der kleindeutschen Lösung gesehen, wie sie im 1871 gegründeten Deutschen Reich realisiert wurde. Diese Sichtweise wird in der heutigen Forschung verworfen, die den Bund als Instrument preußischer Großmachtpolitik betrachtet.