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Fürstentum Bayreuth

Reichsunmittelbares Territorium im Fränkischen Reichskreis, regiert von den Hohenzollern als Teil von Brandenburg-Bayreuth

as Fürstentum Bayreuth entstand aus dem obergebirgischen Landesteil der Burggrafschaft Nürnberg, die zusammen mit dem untergebirgischen Teil die fränkischen Stammlande der Hohenzollern bildete. 1415 beziehungsweise 1417 gelangten die Hohenzollern mit Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg in den erblichen Besitz der Mark Brandenburg und übertrugen den Titel Markgraf auch auf ihre fränkischen Besitzungen. 1427 verkauften sie die Nürnberger Burggrafenburg an die Reichsstadt Nürnberg, womit das burggräfliche Kapitel endete und sich die Bezeichnung Markgraftum einbürgerte. Nach dem Tod von Albrecht Achilles wurde das Gebiet 1486 endgültig geteilt, entsprechend der 1473 erlassenen Dispositio Achillea, die es unter seine beiden jüngeren Söhne aufteilte. Durch Losentscheid fiel Siegmund der obergebirgische Landesteil zu, das spätere Fürstentum Kulmbach, während sein Bruder Friedrich mit dem untergebirgischen Land das spätere Fürstentum Ansbach erhielt.

1542 verlegte Markgraf Albrecht Alcibiades den Regierungssitz von der Kulmbacher Plassenburg nach Bayreuth, und ab 1604 hieß das Land Fürstentum Bayreuth. Obwohl es mehrmals in Personalunion mit dem Fürstentum Ansbach regiert wurde, blieb es bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches staatsrechtlich eigenständig. Am 16. Januar 1791 trat Markgraf Christian Friedrich Karl Alexander seine Fürstentümer Ansbach-Bayreuth in einem Geheimvertrag für eine lebenslange jährliche Leibrente von 300.000 Gulden an Preußen ab. Im Herbst 1806 wurde das Fürstentum Bayreuth während des Vierten Koalitionskrieges von französischen Truppen besetzt, und 1807 musste Preußen es im Frieden von Tilsit an Frankreich abtreten. 1808 bot Napoleon es dem Königreich Bayern zum Preis von 25 Millionen, später 15 Millionen Francs an. 1810 zahlte Bayern die Summe, und mit der Inbesitznahme am 30. Juni desselben Jahres endete die Existenz des Fürstentums Bayreuth.

Mit dem Regensburger Teilungsvertrag wurden 1541 einige untergebirgische Gebietsteile endgültig an das Fürstentum Kulmbach angegliedert. Diese bildeten seither das kleinere Unterland, während das übrige Gebiet als Oberland bezeichnet wurde. Der damit geschaffene territoriale Bestand änderte sich danach nur noch unwesentlich. Trotz kleinerer Erwerbungen wie Eschenau, das 1751 von Nürnberger Eigenherren verkauft wurde, gelang es nie, die beiden Landesteile durch eine Landbrücke zu verbinden, da eingeschobene Bamberger und Nürnberger Gebiete das Fürstentum weiterhin trennten. Dies führte zu einer unterschiedlichen Entwicklung: Der Adel des Bayreuther Unterlandes konnte seine Reichsunmittelbarkeit bis zum Ende des 18. Jahrhunderts behaupten, während dies dem Adel des Oberlandes nicht gelang. Am Ende des 18. Jahrhunderts war das Oberland relativ kompakt und geschlossen, während das Unterland in viele getrennte Gebietsteile aufgegliedert war und zusätzlich durch verschiedene Kondominate mit anderen Territorien verkompliziert wurde.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Fürstentum BayreuthVersionsgeschichteBearbeitungsstand 269805081redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Autor/-in unbekanntentstanden 1755Public domainQuelle