Fürstentum Salm
ehemaliger Staat in Europa (1802–1811)
as Fürstentum Salm gehörte zum napoleonischen System von Staaten, deren Schicksal eng mit den Koalitionskriegen und Napoleons Politik verbunden war. Bis zur Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II. am 6. August 1806 war es Gliedstaat des Heiligen Römischen Reiches mit zwei Virilstimmen im Reichsfürstenrat. Mit dem Untergang des Reiches wurde es ein völkerrechtlich souveräner, aber stark französisch beeinflusster Staat. Im Juni und Juli 1806 gehörte es zu den Gründerstaaten des Rheinbundes unter Napoleon als Protektor. Trotz vertraglicher Souveränitätsgarantien beschloss Frankreich am 13. Dezember 1810 die Annexion, die am 28. Februar 1811 unter Leitung des Kommissars Théobald Bacher vollzogen wurde. Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft 1813 wurde das Fürstentum auf dem Wiener Kongress am 9. Juni 1815 nicht wiederhergestellt, sondern Preußen zugeteilt. Es war ein Kondominium der Fürstentümer Salm-Salm und Salm-Kyrburg mit Sitz der gemeinsamen Regierung im Weißen Stift in Bocholt.
Reichsrechtlich wurden den Fürsten zu Salm-Salm und Salm-Kyrburg durch § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 die Ämter Ahaus und Bocholt des Hochstifts Münster als Entschädigung für ihre Depossedierung im Frieden von Lunéville zugeteilt. Diese Gebiete fassten die Fürsten mit der Herrschaft Anholt zu einer Realunion zusammen und regierten sie als Kondominium. Ein französisch-russischer Entschädigungsplan hatte zunächst ein größeres salmisches Kondominium im Münsterland vorgesehen, wurde aber fallengelassen. Fürst Konstantin zu Salm-Salm legte am 21. Oktober 1802 eine Beschwerdeschrift vor, weil dem Haus Salm-Grumbach höhere Einnahmen zugeteilt worden waren. Diese Beschwerde hatte Erfolg: das Haus Salm-Grumbach verpflichtete sich durch Vertrag vom 26. Oktober 1802, beiden salmischen Fürstenhäusern ab dem 1. Dezember 1802 eine jährliche Rente von 33.000 Rheinischen Gulden zu zahlen.
Mit der Ratifikation der Rheinbundakte am 25. Juli 1806 gehörte das Fürstentum Salm zu den Staaten, die den Rheinbund unter dem Protektorat Napoleons gründeten und sich vom Heiligen Römischen Reich lossagten. Nach einer Note Napoleons, die Théobald Bacher am 1. August 1806 beim Regensburger Reichstag überreichte, legte Kaiser Franz II. am 6. August 1806 die Reichskrone nieder. Rechtlich erlangten die Fürsten zu Salm-Salm und Salm-Kyrburg dadurch volle innere und weitgehend äußere Souveränität, faktisch blieb das Fürstentum jedoch ein Satellitenstaat Frankreichs. Die Lossagung der Fürsten wird auch mit dem verlorenen Dritten Koalitionskrieg und dem Frieden von Pressburg in Verbindung gebracht, durch den Napoleon zum Herrscher über weite Teile Europas aufstieg.