Grafschaft Königstein
reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reiches
Unter dem Haus Eppstein
m 6. August 1505 erhielten die Brüder Eberhard, Georg und Philipp aus dem Haus Eppstein, Herren zu Königstein, zu Eppstein und zu Münzenberg, vom römisch-deutschen König Maximilian I. das Recht, künftig Namen, Wappen und den Titel Graf von Königstein zu führen. Alle drei Brüder blieben jedoch ohne männliche Nachkommen. Eberhard IV. setzte daher den Sohn seiner Schwester Anna, die mit Botho zu Stolberg verheiratet war, testamentarisch als Universalerben ein. Nach der Reichsmatrikel von 1521 sollte der Graf von Königstein im Kriegsfall vier berittene und 13 Fußsoldaten stellen.
Unter dem Haus Stolberg
Am 25. Mai 1535 starb Eberhard IV. von Eppstein. Sein Universalerbe Ludwig zu Stolberg, der bereits ab 1527 als Mitregent seines Onkels Eberhard amtiert hatte, erbte per Testament die Grafschaft. Unter seiner Herrschaft wurde die Reformation nach der Kirchenordnung des Grafen Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken eingeführt. Allerdings widersetzte sich das Zisterzienserinnen-Kloster Marienschloss bei Rockenberg erfolgreich der Reformation. Auch Graf Ludwig blieb ohne männliche Nachkommen, so dass sein Bruder Christoph zu Stolberg das Erbe antrat.
Auflösung der Grafschaft
Der letzte Herr der Grafschaft, Graf Christoph zu Stolberg, verstarb am 5. August 1581. Daraufhin teilte der Mainzer Kurfürst Daniel Brendel von Homburg dessen Bruder Albrecht Georg zu Stolberg mit, dass die Grafschaft per Vollmacht des Kaisers Rudolf II. als erledigtes Reichslehen anzusehen sei und der Kurfürst als Reichskommissarius für die Herrschaft eingesetzt werde. Die Grafschaft wurde in das Oberamt Königstein umgewandelt. Die Grafen zu Stolberg klagten dagegen vor dem Reichskammergericht. Auch wenn die Grafschaft als eigenständige Herrschaft damit aufgelöst war, existierte sie nominell bis 1806 weiter. Erst durch die Rheinbundakte wurde sie aufgehoben und die zur Grafschaft gehörende Herrschaft Gedern wurde dem Großherzogtum Hessen übertragen.