Heidelberger Katechismus
reformiertes Glaubensbekenntnis
riedrich II. führte 1545 und 1546 die lutherische Reformation in der Kurpfalz ein, die vom Kaiser Karl V. unterdrückt wurde. Nach dem Augsburger Religionsfrieden führte Kurfürst Ottheinrich 1556 die Reformation erneut ein, starb aber bereits 1559 vor Vollendung seines Werks. Sein Nachfolger Friedrich III. versuchte vergeblich einen von Philipp Melanchthon stammenden Mittelweg in der Abendmahlslehre. Eine Disputation in Heidelberg im Juni 1560 überzeugte ihn von der reformierten Abendmahlsauffassung. Um eine einheitliche Lehrgrundlage zu schaffen, berief Friedrich III. 1560 und 1561 mehrere Professoren nach Heidelberg, darunter Zacharias Ursinus, einen Schüler Melanchthons und Calvins, sowie Caspar Olevian, einen Schüler Calvins.
Im Auftrag des Kurfürsten begann Ursinus 1562 mit der Arbeit am Katechismus, vermutlich unterstützt von weiteren Professoren. Zur Erstellung wurden mehrere Katechismen herangezogen, darunter Martin Luthers Kleiner Katechismus und Calvins Genfer Katechismus. Eine Kommission aus Theologen, Pfarrern und dem Kurfürsten verantwortete die Endfassung. Am 19. Januar 1563 unterschrieb der Kurfürst sein Vorwort, im März desselben Jahres erschien die Erstausgabe mit 128 Fragen und Antworten. Nach einer Ergänzung durch Olevian erschien Anfang April die zweite Auflage mit der zusätzlichen 80. Frage. Im August 1563 verabschiedete eine Konferenz der Superintendenten die neue Kirchenordnung, in die der Katechismus vollständig einging. 1566 wurde Friedrich III. bei Kaiser Maximilian II. angeklagt, vom Augsburger Bekenntnis abgewichen zu sein; auf dem Reichstag in Augsburg drohte der Kaiser mit der Reichsacht. Friedrich blieb standhaft, und da die Mehrheit der Fürsten gegen seinen Ausschluss war, blieb der Kaiser handlungsunfähig, auch wegen des Reichtums und der politischen Bedeutung der Kurpfalz im Heiligen Römischen Reich.
Der Heidelberger Katechismus verbreitete sich schnell und weit. Die niederländische Flüchtlingsgemeinde in Frankenthal nahm ihn an und schlug seine Verwendung in den Niederlanden 1568 auf dem Weseler Konvent vor, was 1571 die Synode von Emden bestätigte. Um 1580 wechselten mehrere Länder im Heiligen Römischen Reich zum reformierten Glauben und übernahmen vorwiegend den Heidelberger Katechismus, darunter Nassau-Dillenburg, Pfalz-Zweibrücken, Pfalz-Simmern, Anhalt und Bremen. Auf der ersten reformierten Generalsynode 1610 nahmen auch die vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg den Katechismus an. In der Schweiz wurde er 1615 von St. Gallen, 1643 von Schaffhausen und im 18. Jahrhundert von Bern angenommen. 1655 wurde er in Hessen-Kassel eingeführt und 1713 in die deutschreformierten Gemeinden in Preußen aufgenommen.