Herzogtum Braunschweig-Lüneburg
ehemaliges Fürstentum des Heiligen Römischen Reichs
as Gebiet des späteren Herzogtums gehörte bis ins 12. Jahrhundert zum Stammesherzogtum Sachsen. In den 1170er Jahren wuchsen die Spannungen zwischen Herzog Heinrich dem Löwen und Kaiser Friedrich Barbarossa. 1180 wurde die Reichsacht über Heinrich den Löwen verhängt und das Herzogtum auf dem Hoftag zu Gelnhausen zerschlagen. Die sächsische Herzogswürde ging an die Askanier, die jedoch nur einen kleinen Teil des alten Herzogtums kontrollieren konnten. An seiner Stelle entstand eine Vielzahl reichsunmittelbarer Herrschaften. Der Streit zwischen Welfen und Staufern setzte sich ab 1198 im deutschen Thronstreit fort, in dem sich der Welfe Otto IV. gegen Philipp von Schwaben durchsetzte, nicht aber gegen Friedrich II. Nach der Schlacht bei Bouvines 1214 zog sich Otto auf seine Eigengüter in Sachsen zurück. Die reichsrechtliche Stellung der Welfen blieb ungeklärt.
Die Aussöhnung gelang 1235. Auf dem Mainzer Hoftag übertrug Otto das Kind die Lüneburger Burg mit allen Rechten auf Kaiser Friedrich II. Dieser verband sie mit den Rechten an der Stadt Braunschweig, übertrug den Besitz auf das Reich und erhob ihn zu einem Reichsfürstentum. Anschließend belehnte er Otto das Kind damit und erweiterte den Besitz um den Zehnten von Goslar und den Wildbann im Harz. Die wesentliche Folge war nicht eine Mehrung des welfischen Besitzes, sondern die Klärung der reichsrechtlichen Stellung der Welfen. Die Benennung des Herzogtums war reichsweit ein Novum: Erstmals wurde ein Herzogtum nach seinem städtischen Herrschaftsmittelpunkt benannt.
Otto das Kind betrieb eine gezielte Erwerbs- und Städtepolitik, reichspolitische Ambitionen zeigte er nicht. Kurz vor seinem Tod verheiratete er seine Tochter Elisabeth mit Wilhelm von Holland, dem Gegenkönig gegen Konrad IV. Wilhelms Tod 1256 beendete jeden welfischen Anteil am deutschen Königtum. Mit den Habsburgern, Wittelsbachern und Luxemburgern verlagerte sich der Schwerpunkt der Reichspolitik nach Oberdeutschland, was das Herzogtum dauerhaft vom spätmittelalterlichen Königtum entfremdete. 1252 folgte Ottos Sohn Albrecht, ab 1258 regierte dessen Bruder Johann mit. 1267 schlossen beide einen Vertrag, der zwei Jahre später vollzogen wurde.
Nach 1269 blieben Besitztümer und Rechte beim Gesamthaus, vor allem die gemeinsamen Rechte an der Burg in Braunschweig, mit der die Herzogswürde verbunden war. Beide Linien führten den Namensbestandteil Braunschweig weiter. Mit Ausnahme der Grubenhagener trugen alle welfischen Linien bis 1806 den Titel eines Herzogs von Braunschweig-Lüneburg. Nach einer Einigung von 1414 erfolgte 1420 durch König Sigismund erstmals eine Gesamtbelehnung. Erbrechtliche Vereinbarungen sorgten dafür, dass Fürstentümer beim Aussterben einer Linie an andere welfische Linien fielen und nicht als heimgefallene Reichslehen vom Kaiser neu vergeben wurden.