Herzogtum Jülich
Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation
nfolge der Klever Union schlossen sich 1521 die Herzogtümer Kleve-Mark und Jülich-Berg zu den Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg zusammen. Wilhelm IV. von Jülich-Berg setzte seine Tochter Marie, verheiratet mit Johann von Kleve-Mark, als Erbin ein. Als Johann 1521 auch in Kleve zur Herrschaft kam, erhielt das Vereinigte Herzogtum die Vormachtstellung im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. 1538 beschloss der Landtag den Ausbau Jülichs zur Landesfestung, 1543 musste Herzog Wilhelm V. nach der Geldrischen Fehde auf Geldern verzichten. Nach dem Stadtbrand von 1547 wurde Jülich ab 1548/49 nach Plänen Alessandro Pasqualinis als Residenz- und Festungsstadt wiederaufgebaut.
Nach dem Aussterben des Fürstenhauses mit Herzog Johann Wilhelm am 25. März 1609 erhoben mehrere Fürsten, besonders Sachsen, Brandenburg und Pfalz-Neuburg, Ansprüche auf sein Erbe. Der Jülich-Klevische Erbfolgestreit dauerte in der ersten Phase von 1609 bis 1614. Sachsen stützte seine Ansprüche auf ein kaiserliches Versprechen, wonach Kleve beim Aussterben des Fürstenhauses im Mannesstamm an Sachsen fallen sollte. Auch die drei Schwestern Johann Wilhelms und ihre Nachkommen erhoben Ansprüche, da Karl V. ihnen 1546 das Recht der Succession zugesprochen hatte. Anna, verheiratet mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, und Magdalena, verheiratet mit Herzog Johann I. von Pfalz-Zweibrücken, gehörten dazu. Ihre Erben, Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken, standen gemeinsam gegen Sachsen, stritten aber auch untereinander um die Erbschaft.
Am 12. November 1614 vermittelte der Vertrag von Xanten eine geteilte Verwaltung mit Vorbehalt des Kondominats: Der Pfalzgraf erhielt Jülich und Berg, der Kurfürst von Brandenburg Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein. Der ab 1618 ausbrechende Dreißigjährige Krieg erschwerte eine endgültige Lösung. 1621 eroberten spanische Truppen unter General Ambrosio Spinola die Pfalz und die Jülicher Gebiete. Die Festung Jülich kapitulierte am 3. Februar 1622 und blieb bis 1660 spanisch besetzt. Am 9. September 1666 schlossen der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Herzog Philipp Wilhelm den Vertrag von Kleve: Brandenburg behielt Kleve, Mark und Ravensberg, Philipp Wilhelm Jülich und Berg, mit gegenseitigem Erbrecht beim Aussterben einer Linie. 1678 erkannte der Kaiser diese Vereinbarung an und beendete damit formal den Streit.
Die im Vertrag von Kleve vereinbarte gegenseitige Erbfolge spielte im 18. Jahrhundert erneut eine Rolle. Als Pfalz-Neuburg dem Aussterben nahe war, sicherte sich Preußen durch die Verträge zu Wusterhausen 1726 und Berlin 1728 die Nachfolge in Berg. Österreich erkannte dies gegen die Garantie der Pragmatischen Sanktion an, versprach aber 1738 der Linie Pfalz-Sulzbach die Sukzession in beiden Herzogtümern. Nachdem Friedrich II. Schlesien annektiert hatte, verzichtete er auf seine Ansprüche, und Jülich fiel mit Berg und der Kurpfalz 1742 an die pfalz-sulzbachische Linie der Wittelsbacher, die 1777 auch die bayrischen Lande erbte. So blieb Jülich im Besitz der Kurfürsten von Pfalz-Bayern, bis es im Lunéviller Frieden im Februar 1801 an Frankreich abgetreten wurde.