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Herzogtum Niederbayern

bayerisches Teilherzogtum

ach dem Tod ihres Vaters Otto II. im Jahr 1253 regierten die Brüder Heinrich XIII. und Ludwig II. zunächst gemeinsam über ganz Bayern und die Pfalzgrafschaft bei Rhein. Wegen Meinungsverschiedenheiten teilten sie am 28. März 1255 ihr Herrschaftsgebiet. Ludwig der Strenge erhielt die pfälzische Kurwürde samt zugehörigem Herrschaftsbereich sowie das Herzogtum Oberbayern. Heinrich XIII. erhielt das Herzogtum Niederbayern mit der Residenzstadt Landshut.

Unter den Nachkommen Heinrichs wurden die Herrschaftsgebiete zeitweise weiter aufgeteilt, etwa in Burghausen und Deggendorf. Gleichzeitig gewann das Erzbistum Salzburg in dieser Zeit an Unabhängigkeit.

Der Begriff Niederbayern wird gelegentlich auch für spätere, andere Herrschaftsgebiete verwendet. Dazu zählt das Regierungsgebiet der Herzöge Stephan II., Wilhelm I. und Albrecht I. zwischen dem Landsberger Vertrag von 1349 und dem Regensburger Vertrag von 1353. Ebenso gemeint sein kann das von Stephan II. zwischen 1353 und 1363 beziehungsweise 1375 regierte Territorium, das von seinem Sohn Friedrich zwischen 1376 und der Landesteilung von 1392 verwaltete Gebiet, oder das zwischen 1392 und 1503 beziehungsweise 1505 bestehende Teilherzogtum Bayern-Landshut.

Bei der Nummerierung der niederbayerischen Herzöge namens Heinrich gibt es eine Besonderheit. Anders als bei den übrigen bayerischen Herzögen, die unabhängig von ihrem Regierungsgebiet nummeriert werden, zählt man die niederbayerischen Heinriche nach ihrer Reihenfolge in Niederbayern. So ist Heinrich XIII. von Bayern zugleich Heinrich I. von Niederbayern.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Herzogtum NiederbayernVersionsgeschichteBearbeitungsstand 264443282redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0