Herzogtum Schwaben
historischer Staat
ach dem Tod Burchards II. im Jahr 926 vergab König Heinrich I. das Herzogtum auf dem Reichstag zu Worms an seinen Vetter Hermann aus dem Geschlecht der Konradiner. Damit war ein Präzedenzfall geschaffen: Für die Investitur der Herzöge von Schwaben war der König zuständig, nicht der Adel des Landes. Wegen der politischen Interessen der Ottonen wurde das Land zum Dreh- und Angelpunkt europäischer Machtpolitik. Die Herrschaft über die Alpenpässe stützte die Interessen in Italien, die über die Burgundische Pforte jene in Burgund.
Konrad von Speyer, Ehemann der schwäbischen Herzogstochter Gisela, wurde 1024 als Konrad II. gewählt und 1027 zum Kaiser gekrönt. Die Salier waren angetreten, Gisela war ihre Stammmutter. Das Fehlen eines starken Herzogs stärkte die nächste Ebene: Staufer, Zähringer, Welfen und Habsburger traten in das Licht der Geschichte. 1057 machte Agnes von Poitou den burgundischen Grafen Rudolf von Rheinfelden zum Herzog. Zwanzig Jahre später ließ sich dieser im Zusammenhang mit dem Investiturstreit zum König wählen.
1098 einigten sich Friedrich und Berthold: Beide behielten den Herzogstitel, Schwaben wurde faktisch geteilt. Für die Staufer war die schwäbische Herzogswürde das Sprungbrett zu höheren Ehren. Unter Friedrich I., Barbarossa, sank der Titel zum sekundären Rang innerhalb der Familie. 1212 nahm der siebzehnjährige Kaisersohn Friedrich das Amt in Konstanz in Besitz und wurde am 9. Dezember zum deutschen König gewählt.
Rudolf von Habsburg versuchte nach 1273, den Titel wiederzubeleben. Nach Konradins Tod hatten sich die schwäbischen Großen, allen voran die Württemberger, am Reichs- und Herzogsgut bedient. Rudolf konnte nur noch zwei Reichslandvogteien bilden. Als sein Enkel Johann 1308 König Albrecht I. ermordete und ohne Erben floh, war das Herzogtum faktisch erloschen. Spätere Einigungen wie der Schwäbische Bund und der Schwäbische Reichskreis orientierten sich an dieser alten Verwaltungseinheit.