Herzogtum Württemberg
historischer Staat in Südwestdeutschland (1495–1806)
as Herzogtum Württemberg war ein dualistischer Ständestaat. Gemäß dem Tübinger Vertrag von 1514 teilte sich die Macht zwischen der exekutiven Gewalt des Herzogs und der steuerbewilligenden und kontrollierenden Gewalt der Landstände. Diese Landstände entstammten der bürgerlichen Oberschicht der württembergischen Amtsstädte, die in der Landesgeschichtsschreibung als Ehrbarkeit bekannt ist.
Die ersten fünf Jahrzehnte des Herzogtums waren geprägt von politischen Turbulenzen wegen der problematischen Charaktere zweier Herzöge. Herzog Eberhard II. wurde 1498 nach nur zwei Jahren Willkürherrschaft abgesetzt. Sein Nachfolger, der minderjährige Herzog Ulrich, wurde 1519 wegen seiner gewalttätigen Persönlichkeit aus seinem Herzogtum vertrieben. Von 1520 bis 1534 war Württemberg im Besitz des Hauses Habsburg und dessen Herrschaft unterworfen.
Am 6. Februar 1520 überließ der Schwäbische Bund das Herzogtum Württemberg dem Haus Habsburg gegen eine Entschädigung von 220.000 Gulden für die Kriegskosten. Am 5. März 1520 huldigten 15 Prälaten und 41 württembergische Städte dem neuen Landesherrn, Kaiser Karl V., der durch seinen Sekretär Maximilianus Transylvanus vertreten wurde. Der Kaiser bestimmte 1522 seinen Bruder Ferdinand als neuen Regenten des Herzogtums Württemberg.
Als Herzog Johann Friedrich 1628 starb, war sein Sohn Eberhard III. erst 14 Jahre alt, so dass zunächst Eberhards Onkel Ludwig Friedrich die Regentschaft übernahm. Durch das von Kaiser Ferdinand II. am 6. März 1629 erlassene Restitutionsedikt verlor Württemberg ein Drittel seines Territoriums. Das Edikt stieß auf erbitterten Widerstand der protestantischen Reichsstände und führte 1630 zum Eintritt Schwedens in den Dreißigjährigen Krieg, um den bedrängten protestantischen Fürsten gegen den katholischen Kaiser zu helfen.