Kontextartikel2 Min. Lesezeit

Restitutionsedikt

Verordnung Kaisers Ferdinand II. (1629) zur Wiederherstellung des früheren Status quo des geistlichen Besitzstands von 1552

er Augsburger Religionsfrieden von 1555 gab den Reichsfürsten das Recht, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Untertanen, die diese Konfession nicht annehmen wollten, durften auswandern. Der Geistliche Vorbehalt nahm geistliche Territorien von der Reformation aus und sollte den katholischen Besitzstand von 1552 sichern. Ferdinand I. sicherte mit der Declaratio Ferdinandea evangelischen Rittern und Städten in geistlichen Territorien Bekenntnisfreiheit zu. Trotzdem wurden Kirchengüter weiter säkularisiert, Prozesse vor Reichskammergericht und Reichshofrat waren langwierig und teuer. Zahlreiche norddeutsche Bistümer, darunter Magdeburg, Bremen und Halberstadt, wurden von evangelischen Bischöfen verwaltet, Meißen und Naumburg-Zeitz waren von sächsischen Kurfürsten annektiert. Schon 1626 hatte Ferdinand II. Einzelfälle rückübertragen. Nach der Niederschlagung des Ständeaufstands in Böhmen 1618 hatte er die Gegenreformation gewaltsam durchgeführt, protestantischer Adel und Geistlichkeit wurden vertrieben oder zum Konfessionswechsel gezwungen und verteilten sich über Europa.

Der erste Teil des Edikts, wesentlich von Georg Friedrich von Greiffenclau formuliert, erklärte die katholische Auslegung des Augsburger Religionsfriedens für verbindlich und den Geistlichen Vorbehalt für uneingeschränkt rechtskräftig. Die Declaratio Ferdinandea wurde als ungültig zurückgewiesen, Calvinisten galten nicht als geschützt. Der Kaiser drohte widerständigen oder anderskonfessionellen Reichsständen die Reichsacht an. Im zweiten Teil sollte das Reichskammergericht ohne weitere Disputation gegen die Protestanten urteilen, da deren Auslegung als klar falsch galt. Damit wurden sämtliche Säkularisationen von Kirchengut nach dem Passauer Vertrag von 1552 für ungültig erklärt und mussten nur noch durch die Exekutive umgesetzt werden.

Ferdinand ließ in Wien 500 Kopien des Edikts anfertigen und am 29. März gleichzeitig veröffentlichen. Im folgenden Jahr wurde die Durchsetzung vorangetrieben. Betroffen waren die Rückgabe der Erzbistümer Bremen und Magdeburg sowie sieben weiterer Bistümer und über 500 Klöster, vor allem in Württemberg, Franken und Niedersachsen. Kaiserliche Kommissare besetzten mit Soldaten die säkularisierten Güter und übergaben sie katholischen Administratoren. Besonders betroffen waren Reichsstädte, die Markgrafschaft Baden-Durlach und das Herzogtum Württemberg, wo 50 Klöster restituiert wurden und der Herzog fast die Hälfte seines Territoriums verlor. In Franken und Württemberg vollzog Ernst Egon Graf von Fürstenberg das Edikt.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel RestitutionsediktVersionsgeschichteBearbeitungsstand 251815671redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0