Hexenverfolgung
systematische Jagd und Tötung von vermeintlichen Hexen
ie Hexenverfolgungen fanden überwiegend zwischen 1450 und 1750 statt, mit Höhepunkten zwischen 1550 und 1650, in Österreich bis 1680. Am stärksten betroffen waren das Heilige Römische Reich und die angrenzenden Gebiete. Auf das Gebiet des heutigen Deutschlands entfielen schätzungsweise 40.000 Hexenverbrennungen, mehr als die Hälfte der gesamteuropäischen Zahl.
Die Verfahren wurden vor allem von weltlichen Institutionen betrieben und vor staatlichen Gerichten verhandelt. Die weltliche Herrschaft musste bereit sein, Hexenprozesse zu fördern oder zu tolerieren und ihren Verwaltungs- und Justizapparat dafür bereitzustellen. Kleine und mittlere Herrschaften waren anfälliger für massive Verfolgungen als große Territorialstaaten. Klein- und Kleinststaaten, wie sie im Heiligen Römischen Reich häufig vorkamen, verfügten oft nur über schlecht ausgebildete Richter, deren Entscheidungen nicht durch einen geregelten Instanzenweg revidiert werden konnten. Zudem fühlten sich Verantwortliche im überschaubaren Umfeld kleiner Herrschaften öfter selbst von vermeintlicher Hexerei in der Nachbarschaft betroffen.
Den Prozessen im Heiligen Römischen Reich lag die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. zugrunde, die sich auf das Delikt des Schadenzaubers beschränkte und eine Buße für tatsächlichen Schaden vorsah. Folter durfte nur bei mehreren zusammenkommenden Verdachtsmomenten angewandt werden. Um diese Vorschriften zu umgehen, wurde Hexerei mancherorts zu einem crimen exceptum erklärt, einem Ausnahmeverbrechen, sodass die Halsgerichtsordnung im Sinne eines Notstandsrechts umgangen wurde. So konnte im Einzelfall ein bloßer Verdacht zu Verhaftung und Folter ausreichen. Ein wichtiges Element des Prozesses war das Geständnis, das auch durch Androhung oder Durchführung der Folter angestrebt wurde.
Im Heiligen Römischen Reich gab es Verfolgungsschwerpunkte wie Thüringen, das Rheinland und Westfalen sowie die katholischen Hochstifte, etwa mit Hexenprozessen in Würzburg oder Bamberg, wo die Verfolgung 1622 beziehungsweise 1623 an Intensität zunahm. In der Region Franken begann der Hexenwahn 1575 in der Markgrafschaft Ansbach, Nürnberg folgte 1591.