Hochstift
im Heiligen Römischen Reich bis 1803 ein geistliches Territorium
Zwei Begriffe für dieselbe Sache
ie Gleichsetzung von Hochstift und Fürstbistum ist oft verwirrend, denn beide Begriffe wurden bis Anfang des 19. Jahrhunderts parallel verwendet. Auch in der geschichtswissenschaftlichen Literatur stehen sie nebeneinander. Bei Auflistungen der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches wird der Begriff Hochstift in der Geschichtswissenschaft dennoch vermieden, dort erscheinen stattdessen Bezeichnungen wie Kurfürstentum, Fürstbistum, Grafschaft oder Reichsstadt. Da Hochstift zunehmend eine nur noch ideelle, regionale Bezeichnung ist, sollte mit Fürstbistum das historische Territorium benannt werden, das bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 zugleich einen Reichsstand des Heiligen Römischen Reiches bildete.
Herrschaft, Recht und Heeresfolge
Hochstifte waren Gebiete, in denen Bischöfe als Reichsfürsten die weltliche Landesherrschaft ausübten, auch Fürstbistümer genannt. Das weltliche Gebiet eines Erzbischofs hieß Erzstift oder Fürsterzbistum. Davon zu unterscheiden ist das Bistum, das allein dem Kirchenrecht folgte, während die Hochstifte dem Reichsrecht unterstanden. Formal waren sie Zepterlehen des römisch-deutschen Königs an einen Prälatenstuhl. Nach der Reformation verstieß die Aneignung säkularisierter Reichsabteien durch benachbarte Landesfürsten gegen Reichsrecht, was Kaiser Ferdinand II. 1629 zum Restitutionsedikt veranlasste, das die evangelischen Reichsstände brüskierte und den Krieg verlängerte. Ab 1521 waren die Hochstifte in der Reichsmatrikel zur Heeresfolge verpflichtet, die meist von Vögten mit Rittergefolge geleistet wurde. 1521 zählten drei geistliche Kurfürsten und 46 weitere Fürstbischöfe zu den geistlichen Reichsfürsten, 1792 waren es noch 33. Kurz vor der Säkularisation von 1802/1803 umfassten die geistlichen Staaten 25 Erz- und Hochstifte und 44 Fürstpropsteien, mit mehr als drei Millionen Einwohnern und knapp 95.000 Quadratkilometern Fläche.
Spuren bis in die Gegenwart
Im Raum des ehemaligen Hochstiftes Paderborn wird die Bezeichnung Hochstift noch heute für das Gebiet der Kreise Paderborn und Höxter verwendet. Auch im alten Hochstift Fulda ist der Ausdruck gebräuchlich, etwa bei der Biermarke Hochstift. Im früheren Hochstift Hildesheim spricht man hingegen nur von Stift, etwa bei den Stiftsdörfern. Im Gebiet des ehemaligen Hochstifts Münster unterscheidet man zwischen dem südlichen Oberstift und dem nördlichen Niederstift, wobei es sich um rein historisch-geographische Bezeichnungen handelt. Das im Jahr 968 gegründete Hochstift Meißen besteht bis heute als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.