Hochstift Halberstadt
der weltliche Besitz des Bistums Halberstadt
arl der Große gründete 804 nach langen Feldzügen ein Bistum, zunächst in Seligenstadt. Ludwig der Fromme bestätigte 814 Bischof Hildegrim von Chalons die bischöflichen Rechte für Halberstadt. Heinrich III. verlieh dem Bistum Grafenrechte, mit denen ein eigenes Territorium aufgebaut wurde. Burchard, vormals Kanzler Konrads II., war von 1036 bis 1059 Bischof. Sein Nachfolger Burchard II. geriet als Anhänger Hildebrands, des späteren Papst Gregor VII., in Konflikt mit Kaiser Heinrich IV. 1479 wurde Ernst von Magdeburg Administrator in Personalunion, die erst 1566 mit Heinrich Julius endete, dem ersten nicht-katholischen Bischof. Die Fürstbischöfe residierten seit 1363 auf Schloss Gröningen, das Heinrich Julius 1586 bis 1594 zu einem Renaissanceschloss ausbauen ließ, was die Finanzen stark belastete. 1589 wechselte er als Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel nach Schloss Wolfenbüttel. 1597 wurde Anna Landmann im Amt Hornburg das letzte Opfer der Hexenverfolgung unter seiner Regentschaft.
1521 erreichte die Reformation das Bistum Halberstadt. Um 1540 erkauften sich die Bürger vom Erzbischof von Magdeburg die Religionsfreiheit, und bis 1549 traten Städte, Dörfer und Ritterschaft zum lutherischen Bekenntnis über. Domkapitel, Klöster und Stifte blieben katholisch. 1566 wählte das Domkapitel mit Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel erstmals einen protestantischen Bischof, nachdem schon sein Vorgänger Sigismund von Brandenburg die Reformation gefördert hatte, doch erwirkte es zugleich die Bikonfessionalität. Der Papst bestätigte die Wahl nicht, und um die Amtseinführung 1578 gab es öffentliche Debatten. Die Regentschaft Heinrich Julius’ und seiner Nachfolger war von Spannungen zwischen katholischem Kapitel und Bischof geprägt. 1629 erließen Kaiser Ferdinand II. und die katholischen Reichsfürsten das Restitutionsedikt, das die nach 1555 protestantisch gewordenen Bistümer rekatholisieren sollte. Ferdinand ließ seinen Sohn Erzherzog Leopold Wilhelm zum Bischof von Halberstadt wählen, der bis zum Westfälischen Frieden 1648 amtierte.
Bis 1648 blieb das Bistum in der Bikonfessionalität. In diesem Jahr wurde es als Fürstentum Halberstadt säkularisiert und dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg zugesprochen. Auf der Fürstenbank des Immerwährenden Reichstags vertrat fortan ein brandenburgischer, später ein königlich-preußischer Komitialgesandter die Stimme des Fürstentums.