Hochstift Speyer
Territorium im Heiligen Römischen Reich
Vom Bistum zum Hochstift
in Bistum Speyer bestand möglicherweise schon im 3. oder 4. Jahrhundert, urkundlich erwähnt wurde es 614. Bis 748 gehörte es zum Erzbistum Trier, danach bis 1803 zum Erzbistum Mainz. Im 7. Jahrhundert erhielt das Bistum Königsgut im Speyergau, im 10. und 11. Jahrhundert kamen durch Schenkungen Kaiser Ottos des Großen weitere Gebiete hinzu, darunter Rechte im Lahngau. 1030 begann der Dombau, geweiht 1061. 1086 verlieh Kaiser Heinrich IV. dem Hochstift die restlichen Teile der Grafschaft des Speyergaus. Ab 1111 lösten sich die Bürger der Stadt zunehmend aus der bischöflichen Herrschaft, 1230 wurde erstmals ein Bürgermeister erwähnt, 1294 erhielt Speyer den Status einer freien Reichsstadt. 1371 verlegte der Bischof seine Residenz nach Udenheim, dem späteren Philippsburg, wo die Fürstbischöfe bis 1723 residierten, danach in Bruchsal. Durch französische Reunionen ab 1681, im Frieden von Rijswijk 1697 anerkannt, kamen erste linksrheinische Gebiete unter französische Landeshoheit. Die übrigen linksrheinischen Teile wurden 1801/02 durch den Frieden von Lunéville an Frankreich abgetreten, die rechtsrheinischen fielen 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss an die Markgrafschaft Baden.
Lage und Umfang
Das Hochstift Speyer gehörte zum Oberrheinischen Reichskreis. Es umfasste eine Gesamtfläche von 28 Quadratmeilen, etwa 1540 Quadratkilometer, mit Gebieten beiderseits des Rheins um Bruchsal, der Landfautei am Bruhrain rechtsrheinisch und Gebieten in der linksrheinischen Pfalz. Um 1800 zählte es etwa 55.000 Einwohner.
Der weitläufige Besitz
Im Lauf der Jahrhunderte umfasste der Herrschaftsbereich des Hochstifts Speyer eine Vielzahl von Burgen, Festungen, Schlössern und Residenzen sowie zugehörige Ämter und Ortschaften. Um 1765 wurde dieser Besitz in Büschings Neuer Erdbeschreibung und Freys Beschreibung des Rheinkreises verzeichnet.
Gebiete unter französischer Herrschaft
Zu den linksrheinischen Gebieten unter französischer Souveränität gehörten die gefürstete Propstei Weißenburg mit Zubehör, das Oberamt Lauterburg mit der Stadt Lauterburg, Rheinzabern und Jockgrim samt Burg sowie weiteren siebzehn Dörfern, das Amt Madenburg mit der im Pfälzischen Erbfolgekrieg von der französischen Armee zerstörten Madenburg, Arzheim und vier weiteren Dörfern, sowie das Amt Dahn mit sieben Dörfern.