Hofkapelle (Amt)
n der Hofkapelle waren alle am Königshof tätigen Kleriker zusammengefasst. Sie übernahmen sowohl religiöse als auch weltliche Aufgaben und waren für sakrale Handlungen und Gottesdienste am Hof zuständig. Der Name Kapelle und daraus der Titel Kaplan leiten sich von der Reliquie des Mantels des Heiligen Martins ab, lateinisch cappa oder capella genannt, deren Aufbewahrung zu den Aufgaben der Hofkleriker gehörte. Im administrativen Bereich waren die Kapläne für schriftliche Verwaltungsaufgaben zuständig, also die Ausfertigung von Urkunden und Kapitularien. Die Hofkapelle war damit zentrales Organ der weltlichen und geistlichen Ordnung des Reiches.
Die eigentliche Ausführung der Reichsverwaltung lag in den Händen der Grafen. An der Spitze der Hofkapelle stand seit Ludwig dem Deutschen der Erzkaplan, lateinisch archicapellanus. Erster Erzkaplan war Bischof Baturich von Regensburg. Wegen der Kanzleifunktion der Hofkapelle wurde dieser Amtsträger bald auch Erzkanzler, archicancellarius, genannt. Ab 870 bekleidete dieses Amt der Erzbischof von Mainz.
Otto der Große musste den Erzbischöfen von Köln und Vienne, später Trier, ebenfalls die Erzkanzlerwürde zugestehen. Daraus entwickelten sich die drei geistlichen Erzämter, zuständig für die Reichsbereiche Deutschland mit Mainz, Italien mit Köln und Burgund beziehungsweise Arelat mit Trier. Wegen der häufigen Abwesenheit der Erzkanzler vom Königshof führte in dieser Zeit der Reichskanzler die Geschäfte und wurde dadurch zu einem wichtigen Berater des Königs.