Joachim II. (Brandenburg)
Kurfürst von Brandenburg
539 führte Joachim nach Beratungen mit Philipp Melanchthon eine neue Kirchenordnung in der Mark Brandenburg ein. Sie übernahm die Priesterehe, den Kelch für Laien beim Abendmahl und die lutherische Rechtfertigungslehre, doch bemühte sich Joachim, katholische Traditionen zu bewahren, um im Reich Gesprächspartner beider Seiten zu bleiben. Am 1. November 1539 nahm er erstmals persönlich an einem Abendmahlsgottesdienst in beiderlei Gestalt teil, wahrscheinlich in der Spandauer Nikolaikirche, der genaue Ablauf ist jedoch bis heute unklar. Am 2. November fand vermutlich ein weiterer evangelischer Gottesdienst in der Berliner Nikolaikirche statt. In der Folgezeit wurden die Klöster und Stifte in der Mark säkularisiert.
Nachdem osmanische Truppen im September 1541 Ofen und Pest erobert hatten, bewilligte der Reichstag zu Speyer 1542 Gelder für einen neuen Feldzug gegen die Türken in Ungarn. Joachim II. erhielt als Reichs-Oberfeldhauptmann den Oberbefehl über das Reichsheer. Mit etwa 60.000 Mann und 60 Geschützen begann er Ende September 1542 die Belagerung von Pest. Weil unter anderem unter den Soldaten Fleckfieber ausbrach, musste er Belagerung und Feldzug abbrechen und sich kläglich zurückziehen. Sein Beiname „Hector“ trug ihm nunmehr Spott und Hohn ein.
Am 18. März 1558 unterschrieb Joachim II. gemeinsam mit Ottheinrich von der Pfalz, August von Sachsen, dem Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken, Herzog Christoph von Württemberg und Landgraf Philipp von Hessen den von Philipp Melanchthon entworfenen Frankfurter Rezess, in dem er sich zur Augsburgischen Konfession bekannte. Nach dem Tode seines Onkels Albrecht 1568 erstrebte Joachim II. Miterbe des Herzogtums Preußen zu werden. Auch nach seiner Konversion zählte er zu den versöhnlichen Kräften im Reich und trat vor allem nicht dem Schmalkaldischen Bund bei. Da das Herzogtum Preußen ein polnisches Lehen war, musste beim polnischen König Sigismund II. August die Mitbelehnung erreicht werden. Dies gelang, 1569 belehnte der König, zugleich Schwager Joachims II., ihn und die Berliner Hohenzollern als erbberechtigt im Herzogtum Preußen.