Johann Jacob Moser
deutscher Staatsrechtslehrer
Laufbahn zwischen Universitäten und Höfen
oser studierte in Tübingen und wurde bereits mit 18 Jahren Professor extraordinarius. Von 1721 bis 1726 versuchte er sich in Wien und wurde 1724 Berater des Reichsvizekanzlers Graf Schönborn. Eine Karriere in kaiserlichen Diensten blieb ihm verwehrt, auch weil er sich weigerte, zum katholischen Glauben überzutreten. 1726 kehrte er nach Stuttgart zurück und wurde 1727 Professor am Tübinger Collegium Illustre, legte die Professur aber 1732 wegen Auseinandersetzungen mit der herzoglichen Zensur nieder. 1736 wurde er Professor an der Universität Frankfurt an der Oder, schied dort aber 1739 wieder aus. Danach war er als Privatmann in Ebersdorf im Vogtland tätig, schloss sich 1747 der Herrnhuter Brüdergemeine an und diente ab 1747/1748 dem Landgrafen von Hessen-Homburg. 1749 leitete er eine Staats- und Kanzleiakademie in Hanau, bevor er 1751 dem Ruf der Landstände nach Württemberg folgte.
Konflikt mit Herzog Carl Eugen
In Württemberg geriet Moser sofort in den Verfassungskonflikt zwischen den Landständen, die sich auf den Tübinger Vertrag von 1514 beriefen, und den absolutistischen Bestrebungen Herzog Carl Eugens. Während des Siebenjährigen Krieges ließ der Herzog Truppen ausheben, um sie an Österreich zu vermieten, was der Verfassung widersprach. Der Herzog sah Moser als Haupt des ständischen Widerstandes. Im Juli 1759 wurde Moser verhaftet und ohne gerichtliches Verfahren auf die Festung Hohentwiel in Einzelhaft verbracht. Er überstand die fünfjährige Haft bei ungebrochener geistiger Verfassung, ohne Schreibmaterial, und schrieb religiöse Lieder mit Ruß an die Wände. 1764 wurde er nach einem Beschluss des Reichshofrats entlassen, nachdem sich Kaiser, Preußen und die Landschaft für ihn verwendet hatten. Mit 63 Jahren wurde er wieder in sein Amt eingesetzt, am 16. Juli 1770 aber in den Ruhestand verabschiedet.
Bedeutung als Rechtsgelehrter
Moser verfasste als erster eine vollständige Darstellung des im Alten Reich geltenden positiven Staatsrechtes, gestützt auf konkrete Rechtsnormen, Gesetze und gerichtliche Entscheidungen statt auf naturrechtlich-philosophische Systeme. Damit wandte er sich gegen Denker wie Christian Thomasius und Christian Wolff. Gleiches gilt für seine Völkerrechtslehre, die er aus der zwischenstaatlichen Praxis ableitete. Moser gilt als Begründer des deutschen Staatsrechtes und des positiven Völkerrechts. Er verteidigte die althergebrachte Reichsverfassung mit ihren konkreten Rechtsnormen und den Libertäten gegen obrigkeitliche Ansprüche. Insgesamt stammen 500 bis 600 Bücher aus seiner Feder, weshalb er als produktivster Jurist deutscher Sprache gilt.