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Reichshofrat

Gericht im Heiligen Römischen Reich

eit 1495 tagte das Reichskammergericht an einem festen Ort, nachdem der hohe Adel im Ewigen Landfrieden von Worms von König Maximilian I. eine Trennung des obersten Gerichts vom Aufenthaltsort des Kaisers erreicht hatte. Da die Habsburger als Kaiser oft außerhalb des Reichs waren, wurde das Gericht organisatorisch verselbständigt. Maximilian I. aber blieb der mittelalterlichen Ordnung verpflichtet und schuf, weil weiterhin Anfragen an ihn selbst gerichtet wurden, mit dem Reichshofrat ein eigenes, von seiner Person abhängiges oberstes Gericht.

WienOrt auf der Karte 164848.2077 N, 16.3654 OAuf der Karte zeigen

Der Reichshofrat war zugleich Gericht und politische Behörde, die den Kaiser in Regierungs- und Verwaltungsfragen beriet. Da er eine kaiserliche Behörde war, erstreckte sich seine Zuständigkeit zunächst auch auf habsburgische Gebiete außerhalb des Reichs und, seit Mitte des 16. Jahrhunderts, auf die italienischen Reichsgebiete. Unter dem Druck protestierender Reichsstände beschränkte er sich mit der Zeit zunehmend auf Reichsangelegenheiten, unter Kaiser Ferdinand II. ausschließlich. Er entschied erstinstanzlich über Klagen gegen Reichsunmittelbare und als letzte Instanz über Appellationen gegen territoriale Obergerichte, war zuständig für Reservatrechte, Lehens-, Gnaden- und Privilegienangelegenheiten und fungierte zugleich als Reichslehenshof. Für die reichsitalienischen Lehen übte allein der Reichshofrat die oberste Gerichtsbarkeit aus, das Reichskammergericht spielte dort praktisch keine Rolle.

Anders als das streitige Verfahren des Reichskammergerichts arbeitete der Reichshofrat schriftlich und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vor allem in seiner Frühzeit unter Maximilian I., Karl V. und Ferdinand I. eher vermittelnd als streng nach Prozessrecht. Die Entscheidung fiel durch Mehrheitsvotum der Beisitzer, in schwierigen Fällen wurde sie dem Kaiser vorbehalten. Mit dem Westfälischen Frieden und der Reichshofratsordnung von 1654 wurden von achtzehn Beisitzerposten sechs mit Protestanten besetzt, ein Übergewicht katholischer Räte blieb jedoch bestehen.

Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 endete auch die Tätigkeit des Reichshofrates. Die Akten blieben zunächst in der Hofburg, wurden 1809 bei der französischen Besetzung Wiens von den Franzosen geplündert und erst 1815/16 aus Paris zurückgegeben.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichshofratVersionsgeschichteBearbeitungsstand 269271025redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Unknown artist,printed in: Johann Christoph von Uffenbach, Tractatus Singularis et Methodicus de Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico.entstanden 1700Public domainQuelle