Württemberg
Territorium mit der Residenz- und Hauptstadt Stuttgart
m 12. Jahrhundert erlangten die Württemberger das Grafenamt, und mit dem Ende der Stauferherrschaft in Schwaben um 1250 begann die territoriale Erweiterung der Grafschaft. Durch die Heirat Graf Ulrichs I. mit Mechthild von Baden 1251 kam Stuttgart zu Württemberg, weitere Gebietsgewinne folgten unter Graf Ulrich III. In der Schlacht bei Döffingen brach Graf Eberhard II. 1388 die Macht des Schwäbischen Städtebunds. Unter Eberhard III. wurde 1397 die Grafschaft Mömpelgard durch ein Eheversprechen gewonnen. Der Nürtinger Vertrag von 1442 teilte Württemberg zunächst in einen Stuttgarter und einen Uracher Landesteil. Im Uracher Teil gründete Herzog Eberhard im Bart 1477 die Universität Tübingen. Mit dem Münsinger Vertrag von 1482 und dem Esslinger Vertrag von 1492 hob Eberhard im Bart die Teilung wieder auf und wurde alleiniger Herrscher des wiedervereinigten Landes.
1495 wurde Württemberg auf dem Reichstag zu Worms von König Maximilian I. zum Herzogtum erhoben. Die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts war von Krisen geprägt: 1514 kam es zu Bauernaufständen, die Herzog Ulrich niederschlug, im selben Jahr aber auch der Tübinger Vertrag geschlossen wurde. Nach einem Überfall auf Reutlingen 1519 wurde Ulrich vertrieben, das Land kam unter habsburgische Statthalterschaft, ehe er es 1534 mit Hilfe des hessischen Landgrafen Philipp I. zurückerobern konnte. Ab 1534 führte Ulrich die Reformation ein, unterstützt von den Reformatoren Ambrosius Blarer, Johannes Brenz und Erhard Schnepf; mit der Entlassung Blarers 1538 setzte sich eine lutherische Fürstenreformation durch. Herzog Christoph baute die staatlichen Strukturen weiter aus, herausragend war die Große Kirchenordnung von 1559. Von 1618 bis 1648 war Württemberg im Dreißigjährigen Krieg eine der am stärksten betroffenen Regionen.
Ende des 18. Jahrhunderts stand Württemberg vor großen territorialen Veränderungen. Im Pariser Vertrag vom 20. Mai 1802 wurden die 1793 annektierten linksrheinischen Besitzungen Mömpelgard und Reichenweier endgültig an Frankreich abgegeben. Zugleich wurden Gebietserweiterungen zugesichert, die 1803 und 1806 nach dem Reichsdeputationshauptschluss und der folgenden Mediatisierung und Säkularisation umgesetzt wurden. Zahlreiche kleine Herrschaften wurden aufgelöst und dem neu gebildeten Staat Neuwürttemberg einverleibt. Herzog Friedrich regierte das zum Kurfürstentum erhobene Altwürttemberg und das neue Neuwürttemberg in Personalunion.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1806 wurde Württemberg zum Königreich erhoben und im Juli 1806 Mitglied des Rheinbunds. König Friedrich verbündete sich ab 1805 mit Napoleon, was ihm innenpolitische Handlungsfreiheit sicherte. Württemberg beteiligte sich 1812/13 am Krieg gegen Russland, aus dem von 15.800 Soldaten nur wenige zurückkehrten, und wechselte nach der Völkerschlacht bei Leipzig ins Lager der Alliierten. Der Wiener Kongress 1815 bestätigte die Gebietszuwächse, das Königreich wurde Mitglied des Deutschen Bundes. Unter Wilhelm I. kam es ab 1816 zu einer umfassenden Verwaltungsreform auf Basis der neuen Verfassung von 1819. Mit der Reichsgründung 1871 verlor Württemberg politische Macht, sicherte sich aber bis 1920 Reservatrechte etwa im Eisenbahn- und Postwesen. Der letzte König Wilhelm II. dankte am 9. November 1918 ab.