Johann Philipp von Schönborn
Erzbischof von Mainz, Bischof von Würzburg
m 16. August 1642 wurde Johann Philipp zum Fürstbischof von Würzburg gewählt, die päpstliche Bestätigung erfolgte 1644. Er brachte sich in die Friedensverhandlungen des Dreißigjährigen Krieges ein, erwirkte niedrigere Kriegslasten und handelte Sicherheit bei schwedischen Truppen aus. Er suchte Verbündete, ließ beim französischen Ersten Minister Mazarin nach einem Separatfrieden vorfühlen und wollte das Stimmrecht der Reichsstände auf dem Westfälischen Friedenskongress erzwingen. Damit gewann er die Aufmerksamkeit Wiens und Frankreichs. Als erster katholischer Reichsfürst war er auch in Religionsfragen zu Kompromissen bereit, was den Argwohn des Papstes und seines Nuntius Fabio Chigi einbrachte.
Wegen seiner Rolle auf den Friedenskongressen von Münster und Osnabrück wurde er am 19. November 1647 zum Erzbischof von Mainz gewählt. Das Pallium wurde ihm vom Papst bis zum 13. September 1649 vorenthalten, wohl auch wegen seiner Kompromissbereitschaft gegenüber protestantischen Reichsständen. Mit dem Amt des Erzbischofs von Mainz waren die kurfürstliche Würde, die Landesherrlichkeit über den Kurstaat, die Würde des Reichserzkanzlers und das Reichsdirektorium verbunden, wodurch er die Reichspolitik maßgeblich mitgestalten konnte. Er blieb zugleich Bischof von Würzburg und wurde 1663 zusätzlich Bischof von Worms.
Die Politik Johann Philipps war zunächst kaiserorientiert, näherte sich aber ab 1655 Frankreich an. 1658 verzögerte er die Wahl Leopolds I. zum Kaiser, nachdem auch Ludwig XIV. nach der Krone gegriffen hatte, stimmte im Kurkollegium aber schließlich für Leopold. Am 15. August desselben Jahres propagierte er den Rheinischen Bund als Gegengewicht zum Kaiserhof, was jedoch scheiterte. Nach 1661 kehrte er wegen der Hegemonialpolitik Ludwigs XIV. wieder zur Seite des Kaisers zurück. Der Reichsfrieden von 1648 sicherte die Religionszugehörigkeiten und den Fortbestand der geistlichen Fürstentümer; durch die Rückdatierung auf das Normaljahr 1624 erhielt das Erzstift Mainz seine Besitzungen im Hessischen und Erfurt zurück.