Kämmerer
Verwalter der Finanzen
as Wort Kämmerer geht auf das Hof- und Klosteramt des Camerarius und das Erzamt des Archicamerarius zurück und stammt vom lateinischen Begriff camera ab, der Kammer und besonders Schatzkammer bedeutet. Im Mittelalter bezeichnete man damit einen Bediensteten fürstlicher Höfe oder den Inhaber eines Klosteramts im Sinne eines Finanzbeamten. Der Kämmerer war eines der alten Hofämter, verlor diese Funktion aber später an den Schatzmeister. Der Landeskämmerer war in einigen Gegenden eine obrigkeitliche Person, die für die herrschaftlichen Einnahmen einer ganzen Provinz verantwortlich war.
Die Hofämter am Hof des römisch-deutschen Kaisers hatten sich aus den merowingischen Hausämtern entwickelt und wurden seit dem 10. Jahrhundert nur noch von bedeutenden Reichsfürsten ausgeübt, wobei ihre ursprüngliche Funktion zunehmend symbolisch wurde. Die bedeutendsten dieser Ämter wurden später als Erzämter mit der Kurwürde verbunden. Die Erzkämmerer der Römisch-deutschen Kaiser führten im Wappen das Reichszepter und trugen es bei einer Krönung dem neugekrönten König voran. Beim Krönungsmahl des Heiligen Römischen Reiches mussten sie dem König außerdem eine Schale Wasser und ein Tuch zum Händewaschen reichen, eine Aufgabe, die später von Stellvertretern übernommen wurde. Der Erzkämmerer des Reiches war der Markgraf von Brandenburg.
Auf den britischen Inseln unterschied man zwischen dem Lord Great Chamberlain, der für die Finanzen des Königreiches verantwortlich war, und dem Lord Chamberlain of the Household, der dieselbe Aufgabe für den Haushalt des Königs wahrnahm. Die genaue Ausgestaltung dieses Aufgabenbereiches wandelte sich mit der Zeit. Im Königreich Frankreich gab es eine vergleichbare Unterscheidung zwischen dem Großkämmerer, dem Grand chambrier, und dem Großkammerherrn, dem Grand chambellan.