Kontextartikel1 Min. Lesezeit

Kondominium

gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Herrschaftsträger über ein Gebiet

Grenz- und Nachfolgekondominien

n der europäischen Geschichte gab es zahlreiche Kondominien. Man unterscheidet sie nach ihrer Entstehung: Grenzkondominien entstanden, wenn zwei Mächte die Grenzziehung zwischen sich offenließen und das umstrittene Gebiet gemeinsam verwalteten. Nachfolgekondominien entstanden dagegen aus nicht aufgelösten Erbengemeinschaften. Mit der Bildung der modernen Staaten wurden die Kondominien überwiegend aufgelöst, häufig durch reale Teilung des Gebiets.

Eine unvollständige Liste

Die Beispiele für Kondominien in der Geschichte sind zahlreich und die Liste ist nicht vollständig. Allein in Baden-Württemberg blicken 274 der früheren Gemeinden auf eine solche Geschichte zurück. Aufgeführt werden vor allem besonders typische, aber auch skurrile Fälle.

Beispiele im Reich

Im Heiligen Römischen Reich gab es viele solcher Gemeinherrschaften. Das Beiderstädtische Amt Bergedorf wurde von den Freien Hansestädten Hamburg und Lübeck von 1420 bis 1867 gemeinsam verwaltet. Der Federsee in Oberschwaben war Kondominium der drei Seeherrschaften Abtei Marchtal, Graf von Stadion-Warthausen und Reichsstadt Buchau, bis Stadt und Stift Buchau 1803 im Reichsdeputationshauptschluss an die Fürsten von Thurn und Taxis fielen. Das Freigericht Wilmundsheim vor der Hart bestand zwischen 1500 und 1736 als Kondominium der Grafen von Hanau-Münzenberg und des Kurfürstentums Mainz. In Fürth bestand vom 15. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die sogenannte Dreiherrschaft der Bamberger Fürstbischöfe, der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und der freien Reichsstadt Nürnberg, die 1792 mit der preußischen Übernahme endete.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel KondominiumVersionsgeschichteBearbeitungsstand 267248225redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Arjan de WeerdPublic domainQuelle