Konkordienformel
Evangelische Bekenntnisschrift
ach Martin Luthers Tod 1546 entstanden innerhalb der evangelischen Territorien Zerwürfnisse, weil Kursachsen der milden Melanchthonschen Richtung folgte, während das ernestinische Sachsen und Württemberg ein strenges Luthertum vertraten. Der württembergische Theologe Jakob Andreae trat seit 1567 für eine Einigung ein. Über die Schwäbische Concordie von 1573 und die Schwäbisch-sächsische Konkordie von 1574 entstand 1576 in Torgau das Torgauer Buch, das 1577 im Kloster Berge bei Magdeburg zum Bergischen Buch umgearbeitet wurde. Diese Formel machte jede Annäherung an die Reformierten unmöglich, insbesondere durch die Ablehnung einer zeichenhaften Abendmahlslehre der Calvinisten. Kirchliche Anerkennung erhielt sie in Kursachsen, Kurbrandenburg, der Kurpfalz, 20 Herzogtümern, 24 Grafschaften und 35 Reichsstädten, unterschrieben von 8000 bis 9000 lutherischen Theologen. Nicht angenommen wurde sie unter anderem in Hessen, Zweibrücken, Anhalt, Pommern, Holstein, Dänemark, Schweden, Nürnberg und Straßburg. 1580 erschien das Konkordienbuch als verbindliche Sammlung der Bekenntnistexte.
Die Konkordienformel wurde auf Deutsch abgefasst, eine spätere lateinische Übersetzung besorgten Chemnitz und Selnecker. Der erste Teil, Epitome genannt, enthält in zwölf Artikeln die Beurteilung der strittigen Lehrpunkte: zunächst die Streitfrage, dann die rechtgläubige Auffassung in den Affirmativa und schließlich die verworfene Gegenlehre in der Negativa. Der zweite Teil, solida declaratio, erörtert dieselben Artikel ausführlicher und entspricht dem im Kloster Berge überarbeiteten Torgauer Buch, weshalb er auch Bergisches Buch heißt.