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Krone von Aragonien

historischer Staat

Königreich Sizilien

eit der Gründung durch Roger II. im Jahr 1130 bestand das Königreich Sizilien aus der Insel Sizilien und, auf der Italienischen Halbinsel, dem Fürstentum Tarent, dem Herzogtum Apulien und der Grafschaft Kalabrien. Auch nach der Eroberung durch Kaiser Heinrich IV. blieb es ein selbständiges Königreich. Es wurde nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches, sondern galt als getrennter Besitz des Kaisers.

Königreich Sardinien

Im Tausch gegen die Rechte auf die Herrschaft über Sizilien belehnte Papst Bonifatius VIII. im Jahr 1296 im Vertrag von Anagni Jakob II. von Aragonien mit der Herrschaft über das Königreich Sardinien und das Königreich Korsika. Im April 1303 erbat Jakob II. vom Papst ein Reskript, das die Genuesen auffordern sollte, nicht gegen die Herrschaft der Krone von Aragonien in Sardinien zu opponieren.

Herzogtümer Athen und Neopatria

Als im Jahr 1205, nach der Eroberung Konstantinopels durch das Kreuzfahrerheer, das Byzantinische Reich zerfiel, richtete Otto de la Roche als Herr von Athen einen Kreuzfahrerstaat ein. Die Herrschaftsverhältnisse im Herzogtum Athen wechselten in der Folgezeit häufig.

Sonderfälle der Vereidigung

Als am 23. Januar 1516 König Ferdinand II. starb, führte das in Kastilien zu geringen Problemen, da Ferdinand seit dem Tod von Isabella I. nicht mehr König von Kastilien war, sondern Regent, der im Namen seiner Tochter Johanna handelte. Es ging in Kastilien 1516 also nicht um eine Thronfolge, sondern um eine Folge in der Regentschaft. Die Cortes von Aragonien, von Katalonien und von Valencia hatten allerdings 1502 Johanna und Philipp I. als Thronfolger die Treue geschworen.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Krone von AragonienVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270553180redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
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