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Kurmainz

weltlicher Herrschaftsbereich des Erzbischofs von Mainz im Heiligen Römischen Reich

Zwei Gebiete, die nicht zusammenfielen

ie Grenzen von Kurfürstentum und Erzbistum stimmten geographisch nicht überein. Im Erzstift war der Mainzer Erzbischof reichsunmittelbarer Fürst und damit weltlicher und geistlicher Herrscher zugleich, im Erzbistum nur geistlicher Oberhirte. Das Erzbistum bildete ein zusammenhängendes Gebiet vom Hunsrück über den nördlichen Odenwald und den Vogelsberg bis nach Einbeck und an die Saale. Als Metropolit führte der Erzbischof die Aufsicht über die Mainzer Kirchenprovinz. Zu ihr gehörten im Hochmittelalter die Suffraganbistümer Worms, Speyer, Konstanz, Straßburg, Augsburg, Chur, Würzburg, Eichstätt, Paderborn und Hildesheim.

KurmainzTerritorium auf der Karte 164850.0000 N, 8.2667 OAuf der Karte zeigen

Das Kurfürstentum selbst war stark zersplittert. Nach dem Stand von 1787 umfasste es das Untere Erzstift mit Mainz, dem Rheingau, der Gegend um Bingen, dem Amt Oberlahnstein und einem Gebietsstreifen von Höchst am Main bis zur Burg Königstein sowie das Obere Erzstift von Seligenstadt über die Bergstraße und den Odenwald bis Heppenheim, Walldürn und Buchen, geteilt durch den Main, mit der Verwaltungshauptstadt Aschaffenburg. Dazu kamen hessische Ämter wie Amöneburg und Fritzlar, der Erfurter Staat, der Eichsfelder Staat und Anteile an den Grafschaften Rieneck, Königstein, Gleichen und an der Niederen Grafschaft Kranichfeld. Die Fläche betrug 6150 km², nach anderen Angaben 8260 km². Im 18. Jahrhundert lebten rund 350.000 Menschen im Land, 30.000 in der Stadt Mainz.

Aufstieg, Ausbau, Erstarrung

Das Mainzer Erzbistum wurde 780/81 endgültig begründet. Bis zum 13. Jahrhundert stiegen die Erzbischöfe zu den ersten geistlichen und weltlichen Reichsfürsten auf. Das Spätmittelalter war die Phase der Territorialisierung, die erst 1462 mit dem Zusammenbruch in der Mainzer Stiftsfehde endete. In der Reformationszeit erlitt Mainz die schwersten territorialen Verluste, die es während der Gegenreformation als Mitglied der katholischen Liga und des Dreißigjährigen Krieges nur geringfügig ausgleichen konnte. Vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation 1803 veränderte sich der Kurstaat territorial nur gering. Es kam zur Erstarrung und zum endgültigen Verlust der früheren reichspolitischen Bedeutung.

Hexenprozesse

Mainz gehörte nicht zu den Gebieten erster Hexenprozesse im 15. Jahrhundert. Erzbischof Berthold von Henneberg ignorierte die 1484 von Papst Innozenz VIII. in der Bulle Summis desiderantes affectibus geforderte Unterstützung der Inquisitoren Heinrich Institoris und Jakob Sprenger. Das änderte sich ab 1594: Unter Duldung der Erzbischöfe Johann Adam von Bicken und Johann Schweikhard von Cronberg fanden vor allem im Oberstift um Aschaffenburg über 1000 Hinrichtungen statt, 650 zwischen 1601 und 1604 und 361 bis 1626. Unter Georg Friedrich von Greiffenclau wurden von 1626 bis 1629 weitere 768 Menschen hingerichtet. Für die Jahre 1604 bis 1629 sind Dokumente zum Tod von 1779 Menschen erhalten.

Zwei der Opfer waren in Aschaffenburg die Karpfenwirtin Margarethe Rücker und die Kreuzschneiderin Elisabeth Strauß, die am 19. Dezember 1611 enthauptet und verbrannt wurden. In Flörsheim wurden 1617 die drei Geschwister Johann, Margreth und Ela Schad im Jugendalter hingerichtet. Erzbischof Johann Philipp von Schönborn brach in der Mitte des 17. Jahrhunderts als einer der ersten deutschen Reichsfürsten den Hexenwahn, indem er die Prozesse durch Verordnungen erschwerte und schließlich verbot. Ähnlich massive Verfolgungen wie im Erzstift Mainz zwischen 1594 und 1618 sind in Süddeutschland nur in Bamberg, Würzburg, Eichstätt und Ellwangen nachweisbar.

Reformen im 18. Jahrhundert

Mit Johann Friedrich Karl von Ostein begann in Mainz die Zeit des aufgeklärten Absolutismus. In der Praxis regierte sein Kanzler Anton Heinrich Friedrich von Stadion, beeinflusst von der französischen Aufklärung. Er wollte das Kurfürstentum auf den Stand der weltlichen Staaten des Reiches bringen und konzentrierte sich auf die Wirtschaft, die unter den französischen Militäroperationen im Rheinland 1740–1748 gelitten hatte. 1746 gründete er den Mainzer Handelsstand, ließ Hauptverkehrsstraßen ausbauen, Warenhäuser bauen, einen dauernden Weinmarkt und zwei jährliche Messen einrichten. Das Handelszentrum begann sich wieder von Frankfurt nach Mainz zu verlagern. Ein Tilgungsgesetz von 1746 sollte verhindern, dass weltlicher Grundbesitz in kirchliche Hände überging. 1756 entstand ein einheitliches kurmainzisches Landrecht.

Emmerich Josef von Breidbach-Bürresheim gilt als der bedeutendste Mainzer Kurfürst des 18. Jahrhunderts. Er setzte die merkantilistische Politik seines Vorgängers fort und widmete sich vor allem dem Bildungswesen. Er bemühte sich um die Verringerung des klerikalen Einflusses, insbesondere der Jesuiten, die Universitäten und Gymnasien beherrschten; dies gelang erst mit der Auflösung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV. im Jahre 1773. Zur Finanzierung ordnete er die Aufhebung von Klöstern und die Beschlagnahmung ihres Besitzes an, was 1771 zum Streit mit dem Domkapitel führte. Zwischen 1768 und 1770 versuchte er mit den beiden anderen rheinischen Erzbischöfen, den Einfluss des Papstes zu reduzieren; der Versuch scheiterte.

Friedrich Karl Joseph von Erthal war früher Führer der Konservativen und vom Kapitel gewählt worden, um den reaktionären Kurs fortzusetzen. Als Kurfürst kehrte er jedoch zum aufgeklärten Absolutismus zurück. Er reformierte das Schulwesen, reorganisierte die Universitäten durch neue Fächer und säkularisierte klösterlichen Besitz zur Finanzierung. Protestanten und Juden waren nun zum Studium zugelassen. Weitere Reformen waren die Abschaffung überkommener Zeremonien, die Einschränkung der Wallfahrten, die Einführung der deutschen Sprache in bestimmten Messen, eine Verbesserung der Priesterausbildung sowie die Anordnung zur Aufhebung der Leibeigenschaft. Neben dem Widerstand von Kapitel und Volk war auch das bürokratische System überfordert: Teile der Reformen scheiterten daran, dass die Verwaltung die Verordnungen nicht ausführen konnte.

Das Ende

1790 kam es in Mainz zum Mainzer Knotenaufstand und zum Zuzug zahlreicher französischer Emigranten infolge der Revolution von 1789. Nach Beginn des Ersten Koalitionskriegs flohen Kurfürst und Domkapitel 1792 nach Aschaffenburg, Mainz wurde von Frankreich besetzt. Nach der Mainzer Republik von 1793 wurde 1794 das gesamte Linke Rheinufer besetzt. Die Eingliederung erfolgte 1798, die verbindliche Abtretung 1801 im Frieden von Lunéville. Im rechtsrheinischen Teil regierte von 1802 bis 1803 Karl Theodor von Dalberg, nachdem Friedrich Karl resigniert hatte. Die weltliche Herrschaft über die rechtsrheinischen Territorien endete mit dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803.

Rechtsrheinische Territorien gingen 1803 an das Fürstentum Nassau-Usingen, die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und an das Fürstentum Aschaffenburg. Dieses kam 1806 nach der Unterzeichnung der Rheinbundakte zum Staat des Fürstprimas, 1810 nach einem Staatsvertrag mit Napoleon I. zum Großherzogtum Frankfurt und 1815 auf dem Wiener Kongress zum Königreich Bayern. Die Stadt Mainz und weitere linksrheinische Gebiete kamen 1816 als Provinz Rheinhessen zum Großherzogtum Hessen. Das linksrheinische Bistum Mainz, infolge des Konkordates von 1801 neu festgelegt, wurde Bischof Joseph Ludwig Colmar übergeben.

Der Kurfürst im Reich

Dem Mainzer Kurfürsten kam eine herausgehobene Stellung im Römischen Reich zu. Als Vorsitzender des Kurfürstenkollegiums berief er die sechs anderen Kurfürsten zur Königswahl nach Frankfurt am Main ein, führte dort den Vorsitz bei der Wahl und bei den Beratungen über die Wahlkapitulation und nahm Weihe und Salbung des neuen Königs vor. Er war Erzkanzler und Kopf der Reichskanzlei, formal auch wichtigster Mann im Reichstag, kontrollierte das Reichstagsarchiv und hatte eine besondere Position beim Reichshofrat und Reichskammergericht. Als kreisausschreibender Fürst und Direktor leitete er den kurfürstlich-rheinischen Kreis. Die meisten dieser Funktionen hatten eher repräsentativen Charakter.

Domkapitel und Wahlkapitulationen

Das Mainzer Domkapitel hatte 24 Pfründen und ein eigenes Herrschaftsgebiet, das direkt dem Kaiser unterstellt war, darunter die Stadt Bingen und sieben weitere bedeutende Ortschaften. Seine Einkünfte machten schätzungsweise ein Fünftel des Gesamteinkommens des Erzstifts aus. Beherrscht wurde es von den Reichsrittern; die Mitglieder mussten einem der drei Reichsritterkreise angehören und nachweisen, dass ihre 16 Ururgroßeltern deutschen ritterlichen Ursprungs waren. Hauptaufgabe war die Wahl des Erzbischofs und Kurfürsten sowie die Verwaltung des Kurstaates bis zur Wahl eines neuen. Sein Einfluss wurde durch die Wahlkapitulationen gesichert, auf die der Kurfürst bei Regierungsantritt vereidigt wurde.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel KurmainzVersionsgeschichteBearbeitungsstand 268382162redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Painting: unknown Image: EvaKentstanden 1701–1800CC BY-SA 2.5Quelle