Kurrheinischer Reichskreis
Kreis der Verwaltungsreform von Kaiser Maximilian I
chon im 14. Jahrhundert handelten die Kurfürsten und Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier sowie der Kurfürst und Pfalzgraf bei Rhein häufig gemeinsam. Daran konnte der 1512 von Maximilian I. gegründete Reichskreis anknüpfen. Wie die übrigen Reichskreise regelte er die Erhebung der Reichssteuer und im Kriegsfall die Stellung eines Kontingents zur Reichsarmee. Vor allem diente er der Wahrung des 1495 verkündeten Ewigen Landfriedens, indem er den Urteilen des Reichskammergerichts Geltung verschaffte.
Der Erzbischof von Mainz war kreisausschreibender Fürst und Kreisdirektor und erließ die Kreispropositionen. Diese Verbindung beider Ämter war ungewöhnlich, ergab sich aber aus seiner Stellung als Reichserzkanzler. Kreisobrist war der weltliche Kurfürst von der Pfalz, was durch die konfessionelle Spaltung hochproblematisch war, da die Kreistruppen unter einem protestantischen Fürsten standen. Als regelmäßiger Tagungsort etablierte sich das Dominikanerkloster in Frankfurt, auch die Kreiskasse befand sich dort. Bei Abstimmungen gab es eine feste Reihenfolge: Kurtrier begann, dann folgten Kurköln und Kurpfalz, danach die kleineren Stände, und das entscheidende Votum hatte Kurmainz. Eine Mehrheit kam bei drei Kurfürsten zustande. Im 18. Jahrhundert war der Reichskreis überwiegend katholisch mit etwa 1 Million Einwohnern, wobei die Katholiken einen Anteil von 79 % ausmachten.
Nach der Reichsexekutionsordnung von 1555 kam der Reichskreis seinen Verpflichtungen zur Truppenstellung meist nach. Die Pfalz war von 1556 bis 1685 protestantisch, während die drei übrigen Kurfürstentümer katholisch blieben, was besonders im Vorfeld und Verlauf des Dreißigjährigen Krieges eine gemeinsame Handlungsweise erschwerte. Im Dreißigjährigen Krieg wurden die Kreisversammlungen unterbrochen und erst 1679 wieder aufgenommen, danach tagten sie fast jährlich. Kur- und oberrheinischer Reichskreis arbeiteten eng zusammen, etwa im Münzwesen, in der Wirtschafts- und Zollpolitik sowie in der Reichspolitik. 1651 kam es zu einer ersten offiziellen Assoziation beider Kreise. Seit der Zeit Ludwig XVI. gehörte der Kreis zum Zusammenschluss der vorderen Reichskreise zur Abwehr französischer Expansionsbestrebungen. Nach den französischen Besetzungen und der offiziellen Annexion 1801 auf der linken Rheinseite hörte der Reichskreis de facto auf zu bestehen.