Luthertum
Zweig des Protestantismus basierend auf den Lehren Martin Luthers
ls Beginn der Reformation gilt traditionell Luthers Thesenanschlag zu Wittenberg am 31. Oktober 1517. Mit den 95 Thesen erreichte der Wittenberger Bibelprofessor und Augustinerpater 1517 eine große Öffentlichkeitswirkung, seine Kritik am Ablasswesen nahm einen weit verbreiteten Unwillen auf. 1520 legte Luther mit der Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung einen Entwurf zur Neugestaltung von Kirche und Gesellschaft vor. Seine Verurteilung durch Rom war zu diesem Zeitpunkt absehbar: Die Bannandrohungsbulle Exsurge Domine wurde am 15. Juni 1520 promulgiert und Anfang Oktober in Wittenberg bekannt. In der Adelsschrift brach Luther auch seinerseits mit dem Papsttum, das er als Antichrist identifizierte, und forderte die weltlichen Obrigkeiten auf, Verantwortung für den Neubau der Kirche zu übernehmen. Mit dem Konzept vom Priestertum aller Glaubenden und Getauften konnte sich jeder christliche Laie angesprochen fühlen, in seinem Umfeld für Reformen einzutreten.
Ab Mitte der 1520er Jahre wurden in Städten, Gemeinden und Territorien reformatorische Veränderungen durchgeführt. Vielerorts war der niedere Klerus in wirtschaftliche Not geraten, weil die ihn tragenden Stiftungen einbrachen. Luther entwickelte eine Neuordnung für die Kleinstadt Leisnig, die vor allem in Kursachsen Modellcharakter bekam: Kirchliche Einkünfte wurden in einem gemeinen Kasten zusammengeführt, aus dem Pfarrer, Küster und Schulmeister bezahlt wurden, außerdem erhielten Arme Hilfsleistungen, Handwerker Kredite und Schüler Stipendien. Die territoriale Ausbreitung erfolgte dadurch, dass Fürsten sich für die Reformation entschieden, aus religiösen, dynastischen, politischen und wegen der Säkularisierung der Klöster auch finanziellen Erwägungen. Damit trugen sie, so Thomas Kaufmann, zur Entwicklung des frühmodernen Staats bei, da sie nun für die Bildung der Geistlichen und die Erziehung der Jugend verantwortlich waren, Aufgaben, die zuvor die Bischöfe wahrgenommen hatten. Die Zustände vor Ort wurden durch Visitationen festgestellt, an denen sich Martin Luther und Philipp Melanchthon führend beteiligten.
Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gab den Ländern kirchliche Hoheitsrechte. Aus den Territorialkirchen wurden Landeskirchen, in denen die jeweiligen Landesherren die Kirchenhoheit, aber auch die eigentliche Kirchenleitung ausübten. Durch Pietismus und Aufklärung hatte die kontroverstheologische Polemik zwischen Lutheranern und Calvinisten ihre Bedeutung verloren. Der Wiener Kongress legte 1815 zahlreiche Grenzen neu fest, wobei die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden erhalten blieben. Zugleich entwickelte sich ein Unionismus, unterstützt in Preußen unter anderem von Friedrich Schleiermacher. Im Herzogtum Nassau wurde am 11. August 1817 die erste Union zwischen Lutheranern und Reformierten geschlossen, weitere Unionen folgten. Im Königreich Preußen lehnten um 1830 mehrere Gemeinden vor allem in Schlesien die Union ab, staatliche Repression löste Auswanderungswellen nach Nordamerika und Australien aus. 1841 wurde die Evangelisch-lutherische Kirche in Preußen staatlich geduldet, weitere lutherische Bekenntniskirchen entstanden in Sachsen, Kurhessen, Hessen-Darmstadt und Hannover.