Luxemburg
Staat in Westeuropa
m Jahr 963 erwarb Graf Siegfried I. durch einen Tauschhandel mit der Abtei St. Maximin in Trier den Bockfelsen im Alzettetal mit der Burg Lucilinburhuc, als das Land zum ostfränkischen Reich gehörte. Damit legte er den Grundstein für das Adelsgeschlecht der Luxemburger und die Grafschaft Luxemburg. 1225 wurden erstmals die Begriffe burgus Lucelenburgensis und castrum Luxelenburgensis genannt.
Das römisch-deutsche Reich, dem das Herzogtum angehört hatte, wurde 1806 aufgelöst. Luxemburg fiel wie die linksrheinischen deutschen Gebiete an Frankreich, bis das Kaiserreich Napoleons I. unterging. Der Wiener Kongress legte 1815 fest, dass das nun zum Großherzogtum erhobene Land ein Bundesstaat des neu gegründeten Deutschen Bundes wurde.
1867 kam es zur Luxemburgkrise: Napoleon III. versuchte, Luxemburg von König Wilhelm III. der Niederlande zu kaufen. Die Öffentlichkeit im Großherzogtum und anderen Gebieten des Deutschen Bundes stellte sich empört gegen diesen Plan, da Luxemburg als Heimatland der Dynastie der Luxemburger, die vier römisch-deutsche Kaiser gestellt hatte, nicht an Frankreich fallen sollte. Eine Protestbewegung plädierte mit einer Petition an den König-Großherzog Wilhelm III. für den Status quo.
Nach dem Londoner Vertrag von 1867 sollte das Großherzogtum Luxemburg nicht nur neutral, sondern auch unbewaffnet sein. Aufgrund der Erfahrungen im Ersten und Zweiten Weltkrieg, in denen Luxemburg trotz seines Status der immerwährenden Neutralität von deutschen Truppen besetzt wurde, gab es diese Position im Jahr 1948 auf.