Kontextartikel2 Min. Lesezeit

Markgraf

Titel für einen Grafen, der eine Grenzmark zum Lehen hatte

er Titel des Markgrafen wird erstmals unter Karl dem Großen um 800 in den Quellen fassbar und von seinen Nachfolgern lange beibehalten. Markgrafen erhielten Grenzgebiete vom König oder Kaiser direkt als Lehen, um die riskante Aufgabe der Grenzsicherung zu erfüllen. Gegenüber normalen Grafen hatten sie besondere Befugnisse: Sie verfügten über den Heerbann und die Hohe Gerichtsbarkeit, konnten Befestigungen anordnen und erhielten dafür mehr fränkische Vasallen zur Unterstützung. Diese Vollmachten gaben ihnen als Befehlshaber wichtiger Grenzmarken eine Selbstständigkeit und Gewalt, die der der Stammesherzöge nahekam. Wehrhafte Bauern wurden im Frankenreich zur Ansiedlung in den Marken angeworben, sodass Markgrafen mancherorts beträchtliche Heere aufbieten konnten. Die Hohe Gerichtsbarkeit übten sie ohne Königsbann aus. In der frühen Zeit wurden sie vom Kaiser durch besondere Sendboten kontrolliert.

Zahlreiche Markgrafen, die ursprünglich aus dem niederen Adel oder Ritterstand stammten, konnten sich in den Marken eine mächtige Position aufbauen, die später für machtpolitischen Einfluss im Reich genutzt wurde. Einige spätere Königshäuser stammen von Markgrafen ab, etwa die Wettiner als Inhaber der Mark Meißen und die Hohenzollern als Inhaber der Mark Brandenburg. Vom 12. Jahrhundert an wurden die meisten Markgrafschaften in Reichsfürstentümer umgewandelt. Der Titel eines Markgrafen war dem eines Fürsten gleichgestellt, oft mit mehr Ansehen verbunden, ähnlich dem Titel eines Landgrafen. Mit der Goldenen Bulle von 1356 erhielt der Markgraf von Brandenburg kurfürstliche Rechte, die mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 auch dem Markgrafen von Baden zuerkannt wurden. Der österreichische Kaiser führte bis 1918 den Titel eines Markgrafen von Mähren. Nach dem Sturz der deutschen Monarchien 1918 griffen die Häuser Sachsen und Baden aus Traditionsgründen wieder auf die Titel Markgraf von Meißen beziehungsweise von Baden zurück.

Nachdem König Sigismund 1415 die Mark Brandenburg an den hohenzollernschen Burggrafen Friedrich VI., nachmalig Friedrich I. Markgraf von Brandenburg, übertragen hatte, führten die Hohenzollern den Titel Markgrafen von Brandenburg in ihrem Namen. Später verwendeten sie den Titel Markgraf auch in ihren fränkischen Fürstentümern Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach beziehungsweise Bayreuth, obwohl diese Gebiete im Zentrum des alten Reiches lagen und keine Grenzgebiete waren, also keine Markgrafschaften im ursprünglichen Sinn. Um den prestigeträchtigen Titel dennoch auf diese Gebiete übertragen zu können, verwendeten die Hohenzollern das rechtlich fragwürdige Wortkonstrukt Markgraftum oder Markgrafentum.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel MarkgrafVersionsgeschichteBearbeitungsstand 259569979redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Hans Partentstanden 1489Public domainQuelle