Nassau-Usingen
ehemaliges Fürstentum im heutigen Deutschland
Geschichte
659 teilten die drei Söhne Wilhelm Ludwigs von Nassau-Saarbrücken das Gebiet: Walrad erhielt Usingen und begründete die neue Linie. Durch Aussterben anderer Linien fielen 1723 Saarbrücken und 1728 Ottweiler sowie Idstein zurück an Nassau-Usingen, 1735 wurde Saarbrücken wieder abgeteilt. Residenz war zunächst Usingen, 1744 verlegte Fürst Karl sie nach Schloss Biebrich. 1806 trat Nassau-Usingen dem Rheinbund bei, im selben Jahr wurde Friedrich August zum Herzog erhoben und vereinte sein Land mit dem des Fürsten Wilhelm von Nassau-Weilburg. Da Friedrich August keine männlichen Nachkommen hatte, wurde Wilhelm nach dem Nassauischen Erbverein sein Erbe. Mit Friedrich Augusts Tod 1816 starb das Haus Nassau-Usingen im Mannesstamm aus. Kirchengüter wurden säkularisiert, Reichsritter mediatisiert, und nach dem Reichsdeputationshauptschluss erhielt das Herzogtum Nassau dafür Entschädigungsgebiete. 1866 annektierte Preußen das Herzogtum, 1945 wurde der größte Teil Teil des Landes Hessen.
Territorialentwicklung
Bei der Gründung 1659 umfasste das Gebiet 32 Ortschaften mit ungefähr 3000 Einwohnern, bestehend aus dem Kerngebiet um Usingen mit 28 Dörfern und vier Exklaven. Verwaltungsmäßig war das Land in sechs Einheiten gegliedert. 1728 kamen die Ämter Idstein, Wiesbaden, Saarbrücken, Ottweiler und Lahr hinzu, die Länder wurden neu in die Ämter Usingen, Wehen und Burgschwalbach gegliedert. 1735 wurden Saarbrücken und Ottweiler wieder ausgegliedert, 1797 fielen sie erneut zurück. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss verlor Nassau-Usingen die linksrheinischen Gebiete endgültig, erhielt dafür aber umfangreiche neue Gebiete.
Regierung und Verwaltung
Im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts entstand ein einheitliches Verwaltungssystem. Zuvor bildete der Hofstaat mit dem Hofmeister die einzige Zentralbehörde, die Ämter hatten große Handlungsspielräume. Unter der Regentschaft von Charlotte Amalie ab 1718 wurde Usingen als Regierungszentrale ausgebaut, der Einfluss der Ämter sank, nur Saarbrücken blieb selbstständiger. Mit der Kanzleiordnung von 1729 wurden Verwaltung und Justiz formal getrennt. Wichtigste Gremien waren der Hofstaat, die Geheime Kanzlei unter dem Kanzleidirektor, die Hofkammer für Finanzen und das Regierungskollegium als oberste Justizbehörde. Diese Struktur bestand bis 1769, als Karl Friedrich Freiherr von Kruse als erster Geheimer Rat sein Amt antrat, nachdem ihm der Titel eines Präsidenten sämtlicher Kollegien verliehen worden war. Das Kanzleireglement von 1770 benannte die Geheime Kanzlei in Landesregierung und das Regierungskollegium in Hofgericht um.