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Papst

Bischof von Rom und Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche

ie Wurzeln des Papsttums liegen in der frühen Petrus- und Paulus-Tradition der stadtrömischen Kirche. Schon in der Alten Kirche erhoben Bischöfe von Rom Anspruch auf eine Führungsrolle in der Christenheit, doch die eigentliche Ausgestaltung des Papsttums erfolgte erst im Mittelalter. Als Herrscher des Kirchenstaates verfolgten die Päpste politische Interessen in Mittelitalien, die in Spannung zu ihrer gesamtkirchlichen Aufgabe standen.

Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle unter 80 Jahren, auf Lebenszeit gewählt. Der letzte Papst, der bei seiner Wahl kein Kardinal war und der Wahlversammlung nicht angehörte, war Urban VI. im Jahr 1378.

Ein Verfahren zur Absetzung eines Papstes ist nicht vorgesehen. Dennoch kam es in der Kirchengeschichte wiederholt zur Erhebung von Gegenpäpsten, etwa durch den römisch-deutschen Kaiser oder interessierte Machtzirkel, die um den mit großer weltlicher Macht ausgestatteten Papstthron kämpften. So wurde 963 Johannes XII. wegen Unwürdigkeit durch eine von Otto I. einberufene Synode abgesetzt, und 1415 wurde der Gegenpapst Johannes XXIII. wegen Simonie und Schisma durch das Konzil von Konstanz für abgesetzt erklärt.

Ein Amtsverzicht kam in der Kirchengeschichte selten vor und meist unter äußerem Druck. So wurde Gregor XII. 1415 beim Konzil von Konstanz zum Amtsverzicht gedrängt, während Coelestin V. im Jahr 1294 und Benedikt XVI. im Jahr 2013 freiwillig auf ihr Amt verzichteten.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel PapstVersionsgeschichteBearbeitungsstand 268574506redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Foto: Ricardo Stuckertentstanden 2025CC BY-SA 4.0Quelle