Pfalz-Veldenz
Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches
543 legte der Marburger Vertrag fest, dass Ruprecht, Onkel und Vormund Pfalzgraf Wolfgangs von Zweibrücken, ein eigenes Territorium erhalten sollte. Ruprecht starb bereits 1544, sein Sohn Georg Hans übernahm später die Regierung. Das Territorium umfasste neben dem Amt Veldenz die Ämter Lauterecken, das Jettenbacher Gericht und die Propstei St. Remigius bei Kusel, wo sich die Erbgrablege der Pfalzgrafen von Pfalz-Veldenz befand. 1553 erreichte Wolfgang im Heidelberger Sukzessionsvertrag, der die Erbansprüche aller wittelsbachischen Linien regelte, eine Erweiterung um die Grafschaft Lützelstein, die Hälfte der Herrschaft Guttenberg und zwei Drittel von Alsenz.
1584 wurde die Herrschaft zum Stein für 47.000 Gulden von der Familie Rathsamhausen erworben. Pfalz-Veldenz gehörte, wie alle wittelsbachisch-pfälzischen Nebenlinien, nicht zum Kurrheinischen Reichskreis, in dem die Heidelberger Kurfürsten Sitz und Stimme hatten, sondern zum Oberrheinischen Reichskreis.
1694 erlosch die Linie Pfalz-Veldenz. Nach langem Streit der Erben wurde das Territorium 1733 in Mannheim zwischen den übrigen pfälzischen Linien aufgeteilt. Kurfürst Karl Philipp erhielt die Ämter Veldenz und Lauterecken, Christian III. von Pfalz-Birkenfeld die Hälfte der Grafschaft Lützelstein und die Guttenberger Gemeinschaft, Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach die andere Hälfte der Grafschaft Lützelstein, die er jedoch bald an Pfalz-Zweibrücken abtrat. Die Herrschaft Stein war nach dem Tod Leopold Ludwigs dessen drei Töchtern verblieben. Nach dem Tod der letzten, Dorothea, im Jahr 1723 zog Frankreich das ursprünglich zum Reich gehörende Lehen ein. Die ehemaligen Besitzungen liegen heute in Rheinland-Pfalz und in den französischen Departements Moselle und Bas-Rhin.