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Pfalz-Zweibrücken

ehemaliges Herzogtum

as Fürstentum wurde 1444 konzipiert und 1453/59 realisiert. Die Brüder Friedrich I. und Ludwig I. beerbten 1444 ihren mütterlichen Großvater Graf Friedrich III. von Veldenz. Friedrich I. erhielt Anteile an der Grafschaft Sponheim und dazu 1453/59 die nördliche Hälfte des Fürstentums Pfalz-Simmern-Zweibrücken. Ludwig I. erhielt die Grafschaft Veldenz und dazu 1453/59 die südliche Hälfte von Pfalz-Simmern-Zweibrücken. Da Pfalzgraf Stefan und seine Söhne die Titel eines Pfalzgrafen bei Rhein und eines Herzogs in Bayern führten, wurden die beiden neuen Territorien Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken gewöhnlich Herzogtum oder Pfalzgrafschaft genannt.

Unter Ludwig I., der vier erfolglose Fehden gegen Kurpfalz führte, gingen Gebiete an Kurpfalz verloren, und die Residenz musste 1477 nach Zweibrücken verlegt werden. Unter der vormundschaftlichen Regierung von Pfalzgraf Ruprecht wurde 1542 Bischweiler erworben, 1544 spaltete sich die Nebenlinie Pfalz-Veldenz ab. Pfalzgraf Wolfgang sanierte die Staatseinnahmen durch Säkularisation der Klöster und erwarb 1553/59 aus der Kurpfälzer Erbschaft Pfalz-Neuburg, die Hälfte der hinteren Grafschaft Sponheim und die Hälfte der Herrschaft Guttenberg, wodurch er sein Territorium mehr als verdoppelte. Er stattete seine fünf Söhne testamentarisch mit eigenen Fürstentümern aus, darunter Pfalz-Zweibrücken, das 1569 an Johann I. fiel. Da die Zweibrücker Linie enge verwandtschaftliche Beziehungen zum schwedischen Königshaus hatte, bestand von 1681 bis 1718 eine Personalunion mit dem schwedischen Thron. Zweibrücken war ab 1477 bis 1793 Hauptstadt des Herzogtums; Sitz der Herzöge war seit 1725 das Herzogsschloss in Zweibrücken und zuletzt nach 1778 das Schloss Karlsberg bei Homburg.

Im Herzogtum bestand keine Instanz, die die herzogliche Gewalt einschränkte. Bis zum 21. April 1571 galt Leibeigenschaft, aufgehoben durch Johann I. Verwaltungsmäßig war das Herzogtum bis 1787 in acht Oberämter und fünf direkt unterstellte Ämter eingeteilt. 1787 wurde das Oberamt Schaumburg mit Sitz in Tholey durch Gebietstausch von Frankreich an das Herzogtum übertragen. Oberste Landesbehörde war das Kabinettskollegium, höchste Gerichtsinstanz das Appellationsgericht in Zweibrücken, das seit 1774 letzte Instanz war. Nach 1792 wurde das Herzogtum von französischen Revolutionstruppen erobert, 1798 dem Departement Donnersberg zugeordnet, und durch den Friedensvertrag von Lunéville 1801 wurde der Übergang zu Frankreich anerkannt. Nach dem Wiener Kongress 1815 und dem Vertrag von München 1816 kam das Gebiet wieder in Besitz der Wittelsbacher.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Pfalz-ZweibrückenVersionsgeschichteBearbeitungsstand 267627376redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Reilly, Franz Johann Joseph von (1766 - 1820)entstanden 1791CC BY-SA 3.0 deQuelle