Protestation zu Speyer
Protest während des Reichstags zu Speyer (1529)
cht Jahre zuvor hatte der Reichstag zu Worms 1521 die Lektüre und Verbreitung von Luthers Schriften verboten und die Reichsacht über ihn und seine Anhänger verhängt. Der erste Reichstag zu Speyer 1526 revidierte diesen Beschluss teilweise: Die Ausführung des Wormser Edikts wurde den Reichsständen überlassen, jeder Fürst sollte es mit der Religion so halten, wie er es vor Kaiser und Gott verantworten könne. Auf dem zweiten Reichstag zu Speyer 1529 wollte Kaiser Karl V. nun durch die Aufhebung der Beschlüsse von 1526 die religiöse Uneinigkeit beenden. Die reformatorisch gesinnten Fürsten wollten sich aber nicht durch Mehrheitsbeschluss zur römisch-katholischen Konfession zwingen lassen. Diese Protestation gilt mittlerweile als eine der Geburtsstunden des Protestantismus.
Karl V. schrieb für den 1. März 1529 einen neuen Reichstag aus und ließ sich durch seinen Bruder Ferdinand vertreten, während er selbst auf dem Weg nach Italien war. Ferdinand gab die Aufhebung des Reichsabschieds von 1526 bekannt und drohte jeder Abweichung mit der Reichsacht. Am 19. April wurde dieser Beschluss von der Mehrheit angenommen, worauf die evangelischen Fürsten den Saal verließen. Als sie zurückkehrten, verlas man ihre Einwände, doch Ferdinand verlangte Gehorsam. Am 20. April überreichten die Fürsten eine Protestationsschrift, deren Annahme Ferdinand verweigerte; sie gelangte dennoch als Druckschrift an die Öffentlichkeit. Unterschrieben hatten Johann, Georg, Ernst, Philipp und Wolfgang, verfasst von Gregor Brück. Am 24. April wurde die Protestation im Reichsabschied nicht erwähnt, weshalb am 25. April ein Instrumentum Appellationis verfasst und dem Kaiser überbracht wurde. Seit diesem Reichstag nannte man die Anhänger der reformatorischen Bewegung Protestanten.
Am 23. April 1529 traten der Protestation der Fürsten vierzehn Reichsstädte durch ihre Gesandten offiziell bei, darunter Heilbronn, Isny, Kempten, Konstanz, Lindau, Memmingen, Nördlingen, Nürnberg, Reutlingen, St. Gallen, Straßburg, Ulm, Weißenburg und Windsheim. Anfänglich war die Zahl der Städte, die mit der kaiserlichen Proposition nicht einverstanden waren, größer und schloss auch Köln, Frankfurt am Main, Rottweil und Goslar ein. Doch Ferdinands geschickte Diplomatie und seine energischen Ansprachen an evangelische wie altgesinnte Städte ließen die Zahl der Entschlossenen schmelzen. Von rund fünfzig vertretenen Städten schlossen sich am Ende nur vierzehn der Protestation an.
Die Protestation verwies auf den Beschluss von 1526, wonach die Reichsstände bis zu einem Konzil mit dem Wormser Edikt nach eigenem Gewissen verfahren durften. In diese Aufhebung durch den Reichstag von 1529 könne nicht eingewilligt werden, da ein einmütiger Beschluss nicht durch bloße Mehrheit aufgehoben werden könne. Eine plötzliche Zustimmung würde dem Bekenntnis der Wahrheit des Evangeliums widersprechen und den Untertanen ein Ärgernis sein. Dem Artikel über die Messe könne nicht zugestimmt werden, da er der Lehre von der Einsetzung des Abendmahls widerspreche. Auch dem Artikel über die Prediger könne nicht zugestimmt werden, da strittig sei, welche Kirche zur Auslegung des Evangeliums herangezogene Schriften autorisieren dürfe. Die damit verbundene Strafandrohung stifte Unfrieden, weshalb man am Reichsabschied von 1526 festhalten wolle.