Regino von Prüm
Musiktheoretiker, Kanonist und Geschichtsschreiber
egino trat zunächst in ein anderes Kloster ein, bevor er von 892 bis 899 Abt des Klosters Prüm in der Eifel wurde. Seine Aufgabe war der wirtschaftliche Wiederaufbau der Reichsabtei, die durch Normanneneinfälle in den Jahren 882 und 892 stark gelitten hatte. In seiner Amtszeit entstand 893 das Prümer Urbar, eine wichtige Quelle zur mittelalterlichen Wirtschafts- und Sozialgeschichte und zugleich erste urkundliche Erwähnung zahlreicher Orte im Herrschaftsbereich der Abtei. 899 verzichtete er auf sein Amt und zog sich in die Reichsabtei St. Maximin in Trier zurück. Erzbischof Radbod von Trier beauftragte ihn dort mit der Reorganisation der ebenfalls von Normannen verwüsteten Abtei St. Martin. Zwischen 900 und 908 verfasste Regino in Trier drei Werke. Er wurde im Kloster St. Maximin in Trier beerdigt, und 1911 wurde ihm in seinem vermutlichen Geburtsort Altrip ein Denkmal gewidmet.
In Trier verfasste Regino 907 die 908 veröffentlichte Weltchronik Chronicon, möglicherweise als Lehrbuch für König Ludwig das Kind, den letzten Karolinger des Ostfränkischen Reiches. Die Chronik reicht von Christi Geburt bis zum Jahr 906. Das erste Buch geht bis 741, das zweite widmet sich den frühen Karolingern, Westfranken und Lotharingien. Regino sah die Kulmination des Frühmittelalters in Karl dem Großen, wie er zum Jahr 880 festhielt. Bis 814 stützte er sich auf ältere Chronisten wie Beda Venerabilis und Paulus Diaconus, von 814 bis 870 auf unsichere Überlieferungen, danach auf eigene Wahrnehmungen. Nach 906 wurde die Chronik bis 967 von einem Mönch von St. Maximin in Trier fortgeschrieben, möglicherweise von Adalbert von Magdeburg.
Regino stellte zudem ein Handbuch für bischöfliche Visitationen und speziell das Sendgericht zusammen, bekannt unter dem Titel Libri duo de synodalibus causis et disciplinis ecclesiasticis. Es beeinflusste bis ins Hochmittelalter die Praxis der kirchlichen Gerichte und die Zusammenstellung anderer Kanones-Sammlungen. Bedeutsam war die Einführung des Zeugnisses von Laien im Prozess nach dem Muster des weltlichen Rechts. Ein Bestandteil des Handbuchs ist der Canon Episcopi, der sich gegen den Glauben an Hexen wendet und besonders Frauen verurteilt, die die Göttin Diana anbeten. Für diesen Glauben sah Regino eine strenge Kirchenstrafe von mindestens einem Jahr vor.