Kontextartikel1 Min. Lesezeit

Reichsdorf

eichsdörfer waren die Überreste der im 15. Jahrhundert aufgelösten alten Krongüter. Ihre Bewohner waren keiner Leibeigenschaft unterworfen und mussten keine Frondienste leisten. Diese Rechte blieben auch bei den nicht selten vorkommenden Verpfändungen an lokale Fürsten stets gewahrt. Mit gewissen Einschränkungen übten die Reichsdörfer das Hoheitsrecht in Kirchen- und Schulangelegenheiten aus, und seit der Reformation besaßen sie ebenfalls die Religionsfreiheit. Sie zahlten nur Reichssteuern.

Reichsdörfer wählten ihre Schultheiße und Richter selbst und setzten Dorfordnungen fest. Im 14. Jahrhundert gab es mehr als 100 Reichsdörfer, deren Zahl nach und nach durch Verpfändung, Schenkung und Unterwerfung abnahm. Die 40 ehemaligen Reichsdörfer und Reichsweiler im Elsass verloren diese Rechte mit der Angliederung an das Königreich Frankreich zwischen 1633 und 1681. Zum Ende des Heiligen Römischen Reiches, im Reichsdeputationshauptschluss 1803, wurden die wenigen verbliebenen Reichsdörfer mediatisiert.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel ReichsdorfVersionsgeschichteBearbeitungsstand 254196116redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Maximilian Dörrbecker (Chumwa)CC BY-SA 2.5Quelle