Reichshofkanzlei
ständige Kanzlei des Heiligen Römischen Reiches
ie königliche Kanzlei entstand aus der Hofkapelle und war zunächst mit Klerikern besetzt, da nur sie schreiben konnten. Seit 965 leitete der Mainzer Erzbischof als Erzkanzler die Kanzlei, blieb aber nach ihrer Trennung im 12. Jahrhundert nur nomineller Chef. Die Goldene Bulle von 1356 beschränkte seine Rolle weiter. Tatsächlicher Leiter war seit dieser Zeit ein vom König ernannter Kanzler, unterstützt vom Vizekanzler. Unter Friedrich III. entstanden eine römische und eine österreichische Kanzlei, 1498 kam eine eigene österreichische Hofkanzlei Maximilians hinzu. Berthold von Henneberg gewann als Erzkanzler zeitweise wieder größeren Einfluss, bis das Reichsregiment 1500 ihm das Ernennungsrecht der Kanzleibeamten zusprach.
Zur Zeit Ferdinands I. behandelte die Hofkanzlei zunächst weiterhin auch Reichssachen. 1559 wurde diese Hofkanzlei mit der Reichskanzlei vereinigt und erhielt eine erste Ordnung. Diese sah eine strikte Trennung von Reichsangelegenheiten und erbländischen Sachen vor, die in den Ordnungen von 1566 und 1570 noch deutlicher formuliert, aber nie wirklich umgesetzt wurde. Die Reichshofkanzlei war zugleich geheime Haus- und österreichische Landeskanzlei. Ihre Verwaltungskosten trug sie selbst durch von ihr eingehobene Taxen.
Der Reichsvizekanzler gehörte ab 1527 dem Geheimen Rat an und war bis 1620 auch für österreichische Angelegenheiten zuständig, wodurch er eine eigenständige politische Rolle einnahm. Von Georg Sigmund Seld bis Siegmund Vieheuser waren die Amtsinhaber erfahrene Verwaltungsexperten und Befürworter des Augsburger Religionsfriedens, ihr Streben nach Kompromissen wirkte sich auch auf andere Fürsten aus. Die Besetzung des Amtes blieb zwischen König und Mainzer Erzbischof umstritten: Anfangs ernannte der Erzbischof den Vizekanzler, später konnte er ihn nur noch vorschlagen. Seit 1660 respektierte der Kaiser das Recht des Erzbischofs, den Reichsvizekanzler und das übrige Personal zu bestimmen.
Die Kanzlei war stets am Hof des Königs und Kaisers angesiedelt, in der Regel also in Wien. Unter Rudolf II. wurde sie 1583 nach Prag verlegt, während in Wien eine hinterlassene Reichskanzlei als Außenstelle zurückblieb. Zur Zeit Karls VII. aus dem Haus Wittelsbach war sie in dessen Nähe angesiedelt.