Reunionspolitik
Politik des französischen Königs in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
679 setzte Ludwig XIV. auf Vorschlag von Colbert de Croissy sogenannte Reunionskammern in Metz, Breisach, Besançon und Tournai ein. Diese sollten mit Hilfe alter Verträge die angebliche historische Zugehörigkeit bestimmter Gebiete gerichtlich feststellen und den expansionistischen Zielen Ludwigs XIV. eine juristische Legitimation verschaffen. Grundlage waren die Gebiete, die im Westfälischen Frieden von 1648 und in den Verträgen von Nimwegen 1678/79 an Frankreich gefallen waren, darunter die Bistümer Metz, Toul und Verdun, die zehn Reichsstädte des Elsasses und der Sundgau sowie die Franche-Comté. Nach französischer Auffassung waren damit auch alle Gebiete, die einst lehnsrechtlich von diesen Territorien abhängig gewesen waren, der französischen Souveränität unterworfen. Man nutzte dazu das juristische Mittel der Reunionsklage, mit dem im alten Recht ein Güterinhaber die Aufteilung seines Besitzes verhindern konnte. Die Reunionspolitik behauptete dabei nicht, die betroffenen Gebiete seien früher französisch gewesen, sondern stützte sich allein auf lehnsrechtliche Verbindungen.
Die eigens geschaffenen Reunionskammern urteilten durchweg im Sinne des französischen Königs. Die betroffenen Fürsten oder Städte wurden daraufhin aufgefordert, sich der französischen Souveränität zu unterwerfen, und militärisch besetzt. So wurden bis 1688 große Teile des Elsasses, Luxemburgs, der Pfalz und des heutigen Saarlandes in den französischen Staat eingegliedert, da das Reich wegen des gleichzeitigen Türkenkrieges militärisch nicht widerstehen konnte. Auch Gebiete ohne rekonstruierbare historische Zugehörigkeit wurden annektiert, so 1681 die Stadt Straßburg. Wegen des Türkenkrieges gestanden Kaiser und Reich im Regensburger Stillstand 1684 Ludwig XIV. zu, für 20 Jahre nichts gegen die Reunionen zu unternehmen, sofern er sich mit dem bisher Erworbenen zufriedengebe.
1688 marschierte Frankreich in die Kurpfalz ein, um angebliche Erbrechte Liselottes von der Pfalz, der Schwägerin des Königs, zu beanspruchen. Daraufhin entschloss sich das Reich zum Krieg, um die Reunionen rückgängig zu machen, dem Pfälzischen Erbfolgekrieg. 1697 wurde im Frieden von Rijswijk ein Großteil der Reunionen aufgehoben. Die Kurpfalz, Luxemburg, Lothringen, die Grafschaft Mömpelgard sowie Gebiete in der Pfalz und im Saarland wurden an ihre Herrscher zurückgegeben und blieben beim Heiligen Römischen Reich. Allerdings musste das Reich die französischen Reunionen im Elsass und die Annexion von Straßburg anerkennen.