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Rheinischer Gulden

ehemalige regionale Goldwährung

m 8. Juni 1386 gründeten die vier rheinischen Kurfürsten Kuno von Trier, Friedrich von Köln, Adolf von Mainz und Ruprecht von der Pfalz den ersten Rheinischen Münzverein. Der Verein ließ den Rheinischen Gulden als gemeinsame Goldmünze prägen. Grundlage war das Goldmünzprivileg, das die Kurfürsten seit der Goldenen Bulle ab 1356 besaßen. Trier hatte dieses Privileg bereits am 25. November 1346 erhalten, Köln am 26. November 1346 und Mainz am 22. Januar 1354. Als erster Kaiser hatte Ludwig IV. ein solches Privileg verliehen. Der Feingehalt der Münze wurde immer wieder gesenkt, von 23½ Karat vor Gründung des Vereins über 23 Karat 1386 bis auf 20 Karat. Auch die deutschen Könige versuchten, mit eigenen Goldgulden dagegenzuhalten: Nach 1400 begann König Ruprecht in Frankfurt mit eigenen Prägungen, sein Nachfolger König Sigismund ließ ab 1418 durch den Reichserbkämmerer Konrad von Weinsberg Goldgulden in Frankfurt, Nördlingen, Dortmund und Basel prägen. Diese Reichsgoldgulden, auch Apfelgulden genannt, konnten sich jedoch nicht durchsetzen, unter anderem weil die Kurfürsten ihren Umlauf verboten.

Der Rheinische Münzverein war für das Münzwesen des Rheinlandes und für das gesamte Heilige Römische Reich von größter Bedeutung. Die Goldgulden des Vereins wurden überall als Handelsmünze akzeptiert und bis ins 17. Jahrhundert als Rechnungsmünze verwendet. Der Rheinische Gulden bildete die Grundlage für viele regionale Währungen im Reich und galt als finanzielles einigendes Band. Auch Silbermünzen wurden nach ihm bewertet, so wurden 1426 in der Mark Brandenburg drei rheinische Gulden für ein Schock Groschen gerechnet. Die Angleichung des Meißner Groschens an den Rheinischen Gulden erfolgte von 1368 bis 1369, seit Mitte des 15. Jahrhunderts bestand ein fester Wechselkurs zwischen beiden Münzen.

Der Rheinische Gulden wurde bis zum Ende des ersten Viertels des 17. Jahrhunderts vom Rheinischen Münzverein geprägt und war bis in die beginnende Neuzeit die Hauptmünze im Heiligen Römischen Reich. Mit dem Aufkommen großer Silbermünzen um 1500 schwand seine Bedeutung. In der dritten Reichsmünzordnung von 1559, die am 19. August 1559 von Kaiser Ferdinand I. auf dem Augsburger Reichstag erlassen wurde, wurde erstmals der Dukat als zuverlässige Reichsgoldmünze anerkannt, während unterwertige Gulden verboten wurden. Der Dukat wurde in der Folge zur Hauptgoldmünze im Reich, im 18. Jahrhundert wurden Goldgulden nur noch selten ausgegeben, zuletzt 1798 als Neujahrspräsent der Stadt Würzburg für den Fürstbischof.

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Grundlage: Wikipedia-Artikel Rheinischer GuldenVersionsgeschichteBearbeitungsstand 262219282redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0