Kontextartikel2 Min. Lesezeit

Schwäbischer Bund

Zusammenschluss schwäbischer Reichsstände

uf dem Nürnberger Reichstag erteilte Kaiser Friedrich III. am 26. Juni 1487 den mindermächtigen Reichsständen ein Mandat, sich in Esslingen über Landfrieden und Rechtssicherung zu beraten. Am 4. Oktober 1487 folgte das eigentliche Gründungsmandat, im März 1488 wurde ein auf acht Jahre befristeter Bund beschlossen. Hintergrund war auch die für Habsburg gefährliche Zuspitzung der bayerischen Bemühungen, die österreichischen Vorlande von Erzherzog Sigmund von Tirol zu erwerben. Albrecht IV. von Bayern-München hatte sich zudem Abensberg und die Reichsstadt Regensburg einverleibt und mit Unterstützung Sigmunds Kunigunde von Österreich, die Tochter Friedrichs III., unter zweifelhaften Umständen geheiratet. Dies führte zur Ächtung der bayerischen Herzöge und zum Austausch der sogenannten Bösen Räte Sigmunds.

In der ersten Einungsperiode von 1488 bis 1496 bildeten die in der Gesellschaft St. Georgenschild organisierten Adeligen und Prälaten mit 586 Mitgliedern zusammen mit 26 Reichsstädten den eigentlichen Bund. Die Fürsten waren zu diesem Zeitpunkt nicht Mitglieder, sondern durch bilaterale Verschreibungen mit dem Bund verbunden. Neben den Gründungsmitgliedern Sigmund von Tirol und Eberhard dem Älteren von Württemberg verschrieben sich bis 1489 weitere Fürsten dem Bund, darunter Erzbischof Berthold von Henneberg. Nachdem Maximilian das Regiment in Tirol übernommen hatte, trat er 1490 als Erzherzog von Tirol bei. Der Konflikt mit den bayerischen Herzögen Albrecht und Georg wurde 1492 per königlichen Schiedsspruch beigelegt, ein militärischer Konflikt mit den pfälzischen Wittelsbachern konnte 1494 durch königliches Einschreiten verhindert werden.

Im Deutschen Bauernkrieg kam es zwischen den Truppen des Schwäbischen Bundes und der Bevölkerung zu blutigen Auseinandersetzungen. Das Heer des Bundes unter dem Truchsess von Waldburg-Zeil zeigte große Bundestreue und ein oftmals gnadenloses Vorgehen. Nach ersten Erhebungen 1524 in der Landgrafschaft Stühlingen und Waldshut griff der Bund zunächst zögerlich ein. Am 7. März verkündeten Vertreter der Bauern in Memmingen die Gründung der Christlichen Vereinigung, einer oberschwäbischen Eidgenossenschaft, deren Zwölf Artikel zentrale Forderungen an den Bund richteten. Als Herzog Ulrich Ende Februar in Württemberg einfiel, lief die bündische Rüstung an, da dies als ernstzunehmender Krieg galt. Nachdem Georg Truchsess von Waldburg-Zeil Herzog Ulrich Mitte März vertrieben hatte, konnte der Bund gegen die Bauern vorgehen.

In den nachfolgenden Jahrzehnten der Reformation zerbrach der Bund an den unterschiedlichen konfessionellen Standpunkten seiner Mitglieder: Die Reichsstädte waren in der Regel protestantisch, die adligen Territorialherrscher katholisch. Württemberg war nach der Rückeroberung durch Herzog Ulrich 1534 protestantisch geworden und schloss sich stattdessen dem Schmalkaldischen Bund an, dem 1531 schon Ulm, Konstanz, Biberach an der Riß und andere Städte als Gründungsmitglieder beigetreten waren. Hatte anfangs der Schwäbische Reichskreis noch in Konkurrenz zum Schwäbischen Bund gestanden, übernahm der Reichskreis ab 1530 teilweise dessen Rolle und unterhielt ab 1694 als einziger Reichskreis ein stehendes Heer.

Drei Wege weiter

Grundlage: Wikipedia-Artikel Schwäbischer BundVersionsgeschichteBearbeitungsstand 270162270redaktionell gekürzt und umformuliert, CC BY-SA 4.0
Atelier/Werkstatt von Hans Burgkmair der Ältereentstanden 1522Public domainQuelle