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Schweiz

Staat in Mitteleuropa

ie drei Urkantone oder Waldstätte Uri, Schwyz und, bei unsicherer Lesart, Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer alten Freiheiten. Die entsprechende Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist auf Anfang August 1291 datiert. Dieser Bund gilt als Ausgangspunkt der Alten Eidgenossenschaft, deren Verhältnis zum Heiligen Römischen Reich sich in den folgenden Jahrhunderten wandelte.

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Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft nach kurzer Gegenwehr von Frankreich besetzt und unter der Bezeichnung Helvetische Republik als Tochterrepublik dem französischen Einflussgebiet einverleibt. Damit endete die alte, lose verbundene Ordnung der Eidgenossenschaft für einige Jahre und wich einer zentralstaatlichen Verfassung nach französischem Vorbild.

Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden, Freiburg und Wallis, die sich zum Sonderbund zusammengeschlossen hatten, führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Dieser bewaffnete Konflikt zwischen den beiden politischen Lagern entschied die weitere staatliche Entwicklung der Schweiz.

Nach dem Sieg der liberal-progressiven über die konservativ-katholischen Kantone im Sonderbundskrieg wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch die Bundesverfassung von 1848 eingeschränkt. Zum Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments wurde Bern bestimmt.

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